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Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung von Nichia's YAG-Patent durch Harvatek

München (ots)

Mit Urteil vom 20. Januar 2017 (Aktenzeichen I-2 U 41/12) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia Corporation ("Nichia") durch den taiwanesischen LED-Hersteller Harvatek Corporation ("Harvatek") betreffend vier angegriffene weiße LED-Produkte bestätigt.

Nichia hatte in Deutschland gegen Harvatek beim Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4a O 236/10) Patentverletzungsklage erhoben. Das Klageverfahren beim Landgericht betraf Harvatek's weiße LED-Produkte "HT-V116TW", "HT-U158TW", "HT-P178TWU-PQPS-DG" und "HT-T169TW". Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 29. März 2012 der Klage von Nichia stattgegeben und Harvatek wegen Patentverletzung hinsichtlich all dieser LED-Produkte verurteilt. Die gegen dieses Urteil von Harvatek eingelegte Berufung wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vollen Umfange zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen. Es besteht dennoch die Möglichkeit für Harvatek, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision zu beantragen.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Kontaktinformation:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

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