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Düsseldorfer Gericht beschließt Ordnungsgeld gegen Mouser wegen Mißachtung einstweiliger Verfügung betreffend ein Everlight Produkt basierend auf Nichias YAG Patent

München (ots)

Wie in einer früheren Pressemitteilung berichtet, hatte am 29. September 2016 das Landgericht Düsseldorf in Deutschland auf Antrag der Nichia Corporation ("Nichia") eine einstweilige Verfügung gegen die Mouser Electronics Inc. ("Mouser") erlassen. Das Gericht folgte der Argumentation von Nichia, dass das von der Everlight Electronics Co., Ltd. hergestellte und von Mouser in Deutschland vertriebene weiße LED-Produkt "334-15/X1C5-1QSA" Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzt.

Trotz dieser einstweiligen Verfügung bot Mouser das angegriffene weiße LED-Produkt noch bis zum 19. Oktober 2016 an. Daraufhin beantragte Nichia gegen Mouser beim Landgericht Düsseldorf den Erlaß eines Ordnungsgeldes wegen Mißachtung der einstweiligen Verfügung.

Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr Nichia Recht gegeben und mit Beschluß vom 11. Januar 2017 Mouser ein Ordnungsgeld von EUR 2.000,00 wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung auferlegt. Der Ordnungsgeldbeschluß ist noch nicht rechtskräftig und kann von Mouser mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

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