IT-Existenzgründung: Finanzielle Fallstricke vermeiden
München (ots)
Überbrückungsgeld ist für IT-Freelancer häufig eine interessantere Alternative als die Ich-AG / Kontinuierliche Beratung durch einen Steuerberater lohnt meist nur für Selbstständige mit höherem Umsatz / Wer auf die Umsatzsteuer verzichtet, macht den Eindruck, dass er nur wenig Geld verdient
München, 29. April 2005 Der Schritt in die Selbstständigkeit lockt viele IT-Fachkräfte durch die Aussicht auf mehr Jobzufriedenheit. Gleichzeitig aber birgt er auch viele Risiken, vor allem finanzielle. Wie Spezialisten, die sich als IT-Freiberufler selbstständig machen wollen, finanzielle Fallstricke minimieren können, erklärt die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 17/2005). Wichtige Entscheidungen im Vorfeld sind etwa, welche Förderungsmöglichkeit genutzt wird, ob und wie sich ein Steuerberater wirklich lohnt oder ob auf die Umsatzsteuer verzichtet werden soll.
Zunächst sollte sich der Freelancer in spe entscheiden, ob die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld für ihn der richtige Weg ist. Wer beispielsweise vor der Arbeitslosigkeit in einem gut bezahlten Job gearbeitet hat, so die COMPUTERWOCHE, für den ist das Überbrückungsgeld die interessantere Alternative. Der Grund: Der Antragsteller erhält für sechs Monate das Arbeitslosengeld in voller Höhe und 70,8 Prozent obendrauf. Außerdem ist das Überbrückungsgeld nicht an eine Rentenversicherungspflicht gekoppelt wie die Ich-AG. Ein weiteres Argument gegen die Ich-AG ist die Gewinnbegrenzung, die derzeit bei 25.000 Euro liegt. Bei Stundensätzen von rund 70 Euro sind diese recht schnell erreicht und die Förderung für das nächste Jahr weg, berichtet die IT-Wochenzeitung.
Ob der künftige IT-Freelancer auf einen Steuerberater zurückgreifen will, der den Geschäftsprozess kontinuierlich begleitet, ist eine Frage der Prioritätensetzung. Denn bei geringem Geschäftsumsatz ist fraglich, ob sich die regelmäßigen Beraterkosten überhaupt lohnen. Andererseits ist es aber nur mit einem Steuerberater möglich, beim Finanzamt bestimmte Abgabefristen zu überschreiten. Allerdings sollte der Selbstständige, der sich für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entscheidet, diesen nicht als Unternehmensberater verstehen, warnt die IT-Wochenzeitung. Denn im Idealfall ist jener nur ein Steuervermeidungsberater und selten ein Berater, der auf Risiken und Fehlentwicklungen hinweist.
Für sich klären muss der Selbstständige auch, ob er Umsatzsteuer erheben will oder nicht. Dabei lohnt sich der Verzicht auf die Umsatzsteuer allerdings nur für denjenigen, der unter 17.500 Euro (1. Jahr) beziehungsweise 50.000 Euro (2. Jahr) umsetzt und zudem keine eigenen Investitionen tätigt. Außerdem: Kleinunternehmer müssen auf der Rechnung darauf hinweisen, dass sie keine Umsatzsteuer erheben. Aus Marketing-Gründen ist das nicht geschickt, denn der Auftraggeber erkennt, dass der Freelancer wenig verdient und wird so ebenfalls auf niedrige Stundensätze drängen, meint die COMPUTERWOCHE.
Für Rückfragen: Ingrid Weidner, Redaktion COMPUTERWOCHE, Tel. 089/360 86-568, Fax 089/360 86-109
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