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WDR-Pressemitteilung
Pleitgen: Audiovisuelle Dienste von Dienstleistungsrichtlinie der EU ausklammern

Köln (ots)

Für eine Herausnahme des audiovisuellen Sektors aus
dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat sich
Intendant Fritz Pleitgen heute in Köln ausgesprochen. Durch die
Richtlinie sollen alle Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
erfasst und dem freien Spiel des Marktes überantwortet werden. Es
drohten aber nicht nur Lohn- und Sozialdumping und ein
Nivellierungswettlauf unter den Mitgliedstaaten. Mit der Richtlinie
würde auch die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten für den
Rundfunk - wie im Amsterdamer Protokoll garantiert – de facto
ausgehöhlt. Als Beispiele nannte Pleitgen Regelungen zur
Frequenzvergabe, zur Kabeleinspeisung und zur Kontrolle von
Medienkonzentration. Vorgaben der in Deutschland zuständigen
Bundesländer dazu stünden künftig unter dem Genehmigungsvorbehalt
der Kommission. Pleitgen kritisierte auch, dass aufgrund der
Dienstleistungsrichtlinie Medienkonzerne ihre Firmensitze in Länder
verlegen könnten, die bereit seien, auf medienspezifische
Regulierungen zu verzichten. Die Konzerne könnten ihre –
insbesondere neuen - Dienste dann ungehindert in alle EU-Staaten
exportieren ohne an grundlegende Mindest-Standards für Jugendschutz
und Schutz der Menschenwürde gebunden zu sein.
Eine Dienstleistungsrichtline, die auch den audiovisuellen Sektor
erfassen würde, widerspräche im Übrigen fundamental der bisherigen
Position der Europäischen Union bei den GATS-Verhandlungen im Rahmen
der WTO. Aus gutem Grund seien die audiovisuellen Dienste in der EU
de facto von der Handelsliberalisierung ausgeschlossen. Denn nur so
erhalte man die nötige Handlungsflexibilität der EU und der
Mitgliedstaaten, audiovisuelle Dienste zu regulieren und zu fördern.
Dies diene dem Ziel, die kulturelle Vielfalt und den
Medienpluralismus zu bewahren und zu stärken. Es sei völlig
unverständlich, wenn die EU die Haltung im Rahmen der
Handelsliberalisierung verteidige, sie aber innerhalb der EU den
Gesetzmäßigkeiten des Binnenmarktes opfern wolle. Die Herausnahme des
audiovisuellen Sektors aus der Dienstleistungsrichtlinie sei
unverzichtbar, um die bestehende Verhandlungsposition der EU im
GATS-Rahmen zu verteidigen. Sowohl beim GATS, als auch bei der
Dienstleistungsrichtlinie gelte es, eine breite Definition
audiovisueller Dienstleistungen zu Grunde zu legen, die sowohl
klassische als auch neue Dienstleistungen erfasse. Denn auf der Basis
digitaler und zunehmend konvergenter Medien komme es immer weniger
auf den Übertragungsweg an. Entscheidend seien Inhalt und
publizistische Wirkung der Dienste selbst.
Rückfragen: Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher
		Tel. 0221/220-2405

Original content of: WDR Westdeutscher Rundfunk, transmitted by news aktuell

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