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Weinberg: Erwerbstätigkeit von Eltern fördern

Berlin (ots)

Kinderarmut bekämpfen statt verstetigen

Laut Agenturberichten plant Bundesfamilienministerin Katarina Barley, Kinderzuschlag und Kindergeld zu einer einheitlichen Leistung zu verschmelzen. Bisher können Familien mit geringem Einkommen den Zuschlag in Höhe von maximal 170 Euro zusätzlich zum Kindergeld beantragen. Hierzu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Das neue "Kindergeldmodell" von Bundesfamilienministerin Barley schafft mehr Probleme als Lösungen. Es wirkt wie ein wahlpolitischer Schnellschuss, um noch "irgendwie" Kompetenz bei der Bekämpfung der Kinderarmut kurz vor der Bundestagswahl zu beweisen.

Für die Union ist entscheidend, dass Familien ihre wirtschaftliche Existenz aus eigener Kraft sichern können. Nachhaltige Familienpolitik setzt deshalb auf Anreize für die Erwerbstätigkeit von Eltern. Die beste Hilfe für die Absicherung von Kindern ist die finanzielle Absicherung der gesamten Familie. Jede Familie soll in der Lage sein, den Schulranzen ihres Kindes aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Deshalb setzt der Kinderzuschlag grundsätzlich an der Erwerbstätigkeit der Eltern an. Zusammen mit dem Kindergeld hilft er Hartz-IV-Leistungen zu vermeiden. Kindergeld und Kinderzuschlag stabilisieren die wirtschaftliche Lage der Familien.

Die sozialdemokratisch geführten Bundesministerien Familie und Arbeit und Soziales haben vier Jahre lang keine gemeinsamen Vorschläge hinbekommen. Jetzt springt etwas aus der Programmbox der SPD, was mehr kritische Fragen aufwirft, als konkret umsetzbare Ansätze.

Die Union will nach der Bundestagswahl die bestehenden Fehlanreize aussteuern und komplizierte Systeme vereinfachen. Dazu müssen Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesfinanzministerium in einer interministeriellen Arbeitsgruppe Vorschläge entwickeln. Es ist unser Ziel, dass die Leistungen früher, zielgenauer und bedarfsorientierter bei den betroffenen Familien und Kindern ankommen."

Pressekontakt:

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