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Geis: Einfuhr embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken eine schwere Missachtung unserer Rechtsordnung

Berlin (ots)

Zu dem Import embryonaler Stammzellen aus
Australien an die Kieler Universität erklärt der rechtspolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
In Nordrhein-Westfalen und jetzt auch in Schleswig-Holstein
missachten deutsche Forscher unser Embryonenschutzgesetz und erhalten
dafür noch Beifall und Unterstützung von ihren Landesregierungen.
Die Entnahme embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken ist in
Deutschland eine strafbare Handlung, wenn dadurch die Embryonen
zugrunde gehen (Embryonenschutzgesetz). Der Fall, dass auf diese
Weise im Ausland Stammzellen gewonnen und dann nach Deutschland
eingeführt werden, ist im Embryonenschutzgesetz nicht geregelt
worden, weil der Gesetzgeber damals (1991) eine solche Entwicklung
der Technik nicht vorausgesehen hat. Gleichwohl aber ist eine solche
Umgehung eine schwere Missachtung der deutschen Gesetzeslage. Dass
Landesregierungen dieses Vorgehen auch noch unterstützen, beweist,
wie wenig sich diese Damen und Herren um unsere Gesetze kümmern. Mit
einem nicht mehr zu überbietenden Zynismus verletzen
Ministerpräsident Clement in Nordrhein-Westfalen und
Regierungsstellen in Kiel in aller Öffentlichkeit ihren Amtseid, der
sie darauf verpflichtet, die deutschen Gesetze zu wahren.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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