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Hüppe: Embryonenschutz nicht verwässern!

Berlin (ots)

Zur Erteilung eines Patents auf genetisch
veränderte menschliche Embryozellen durch das Europäische Patentamt
erklärt Hubert Hüppe MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses:
Das Europäische Patent EP 0 695 351 gewährt der Universität
Edinburgh Patentschutz für ein Verfahren, das auch die Züchtung
genetisch veränderter menschlicher Embryonen beinhaltet.
Damit verstößt das Patent gegen Artikel 53 a des Europäischen
Patentübereinkommens, das "Erfindungen, deren Veröffentlichung oder
Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
verstoßen würde" von der Patentierbarkeit ausschließt.
Zudem hat das Europäsiche Patentamt im September letzten Jahres
die EU-Biopatentrichtlinie in seine Ausführungsordnung übernommen.
Artikel 6 der Richtlinie erklärt Keimbahneingriffe bei menschlichen
Lebewesen und die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen
oder kommerziellen Zwecken als nicht patentierbar. Seither dürften
keine derartigen Europäischen Patente mehr erteilt werden. Es ist im
anstehenden Einspruchsverfahren zu prüfen, ob diese Bestimmung der
Ausführungsverordnung auch bei einem bereits eingereichten
Patentantrag hätte greifen müssen.
Zugleich wirft dieser Vorgang die Frage auf, warum das Patentamt
ein einmal - offensichtlich fehlerhaft - erteiltes Patent nicht von
sich aus annullieren kann. Es ist unakzeptabel, dass in einem solchen
Fall nur der mit erheblichen Kosten verbundene Einspruch Dritter als
Ausweg bleibt.
Schneller als erwartet ist damit eine Situtation eingetreten, wo
sich erweisen muss, wie stark unsere gesellschaftliche
Widerstandskraft gegen Phantasien von "Menschenparks" tatsächlich
ist.
Das seit Januar 1991 geltende deutsche Embryonenschutzgesetz
bedroht jede Verwendung menschlicher Embryonen, die nicht ihrer
Erhaltung und der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen,
insbesondere aber das Klonen und die künstliche Veränderung
menschlicher Keimbahnzellen, mit Freiheitsstrafe. Es war bisher
durchgängig erklärte Position aller politischen Parteien, dass dies
aufrecht erhalten werden muss.
Ein rechtsgültiges Europäisches Patent würde wesentlich
durchgreifendere ethische Verschiebungen bewirken als die
wohlmeinendsten Grundsatzreden. Das späte Tätigwerden der
Bundesregierung, die erst jetzt, nach umfangreicher
Presseberichterstattung, einen Patenteinspruch ankündigt, ist zu
bedauern.
Wenn aber gleichzeitig das von der grünen Ministerin Andrea
Fischer und der grünen Staatssekretärin Christa Nickels geführte
Gesundheitsministerium per Internet für Mai zu einem Symposium über
Fortpflanzungsmedizin einlädt, wo ausweislich der "Leitfragen"
zentrale Punkte des Embryonenschutzgesetzes zur Diskussion gestellt
werden, wird die Notwendigkeit jeder Anstrengung zur Verteidigung des
Embryonenschutzgesetzes umso deutlicher

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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