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++ Abschuss von Wölfen: BUND für Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung und gegen Jagd auf Wölfe ++

Kommentar

12. Oktober 2023

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Abschuss von Wölfen: BUND für Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung und gegen Jagd auf Wölfe

Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesumweltministeriums zum Umgang mit dem Wolf, erklärt Thomas Norgall vom Bundesarbeitskreis Naturschutz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die vorgeschlagenen Vereinfachungen zum Einzelabschuss von Wölfen sind akzeptabel und sollten in der Praxis schnell auf ihre Wirksamkeit zur Vermeidung von Nutztierrissen geprüft werden. Die generelle Jagd auf den Wolf ist hingegen ein Irrweg. Nur indem Bundesumweltministerin Lemke und Bundesminister Özdemir den Herdenschutz verbessern, werden Nutztierrisse verringert. Einzelabschüsse können punktuell zur Entlastung führen, das Problem aber nicht grundsätzlich lösen.

Bis zu 75 Prozent der Nutztierrissse finden seit Jahren an ungeschützten Weidetieren, vor allem an Schafen, statt. Dieser Anteil ist viel zu hoch. Abschüsse alleine werden das Problem nicht lösen. Auch die Weidetierhalter*innen sind beim Herdenschutz in der Verantwortung, denn an ungeschützten Weidetieren werden Wölfe erst auf Nutztierrisse konditioniert. Abschuss sollte nur zulässig sein, wenn Herdenschutz angewendet wird.“

Hintergrund: Die Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist durch Herdenschutzmaßnahmen erreichbar. Nur Wölfe, die trotz solcher Maßnahmen Nutztiere reißen, können aus der Natur entnommen, d.h. abgeschossen werden.

Die Hoffnung auf einen „Herdenschutz mit der Waffe“ kann nur scheitern, da sie die Biologie des Wolfs ignoriert. Pauschale Abschussquoten oder Populationsobergrenzen lösen keine Probleme und verringern keine Konflikte, sondern sie verstetigen oder verstärken Probleme. Es gibt weltweit keinen Nachweis, dass die Zahl von Nutztierrissen durch die Bejagung auf der Basis festgesetzten Abschussquoten die Zahl der Nutztierrisse reduziert.

Wölfe, die an Schafen und Ziegen ohne Herdenschutz die Erfahrung machen, wie leicht diese Weidetiere im Vergleich zu einem Wildtier wie dem Reh gerissen werden können, werden diese Erfahrung nie vergessen. Jeder erfolgreiche Übergriff eines Wolfs auf ein Weidetier führt dazu, dass dieser Wolf immer mehr Energie aufwendet, diese Erfahrung zu wiederholen.

Das im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion erstellte Rechtsgutachten von Prof. Brenner widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die von ihm propagiert Bestandsregulierung des Wolfs ist keine Lösung zur aktuellen Problematik steigenden Übergriffe auf Nutztiere, denn sie soll erst bei einem deutlich höheren Wolfsbestand einsetzen.

In Deutschland ist der weiter unzureichende Herdenschutz einer der entscheidenden Gründe für die ansteigende Zahl der Übergriffe auf Nutztiere. 50 bis zu 75 Prozent der Übergriffe erfolgen weiterhin an Nutztieren, für die kein Herdenschutz eingerichtet wurde. Herdenschutz ist aber die Voraussetzung für Einzelabschüsse von Wölfen, die Nutztiere reißen. Rund 90 Prozent der Gerissenen Nutztiere sind Schafe und Ziegen.

Mehr Informationen:

BUND Forderung: Nötig sind Verbesserungen und bundesweite Vereinheitlichungen im Herdenschutz in Form eines Bundesstandards Herdenschutz. Hierin müssen Mindestanforderungen an den Herdenschutz ebenso festgelegt werden, wie die Voraussetzungen für Kompensation von Schäden und die Genehmigung von Einzelabschüssen von Wölfen.

Herdenschutzmaßnahmen müssen regelmäßig evaluiert und nach den Erfahrungen verbessert werden. Die Kosten des Herdenschutzes muss die Gesellschaft als Ganzes tragen. Weidetierhalter*innen haben Anspruch auf Erstattung aller mit dem Herdenschutz verbundener Kosten.

Die Strategie zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung muss aus fachlichen Gesichtspunkten umgesetzt werden. Die finanzielle Unterstützung der EU zum Herdenschutz sollte in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung der Mittelverwendung durch die Obergrenze der „De-minimis-Beihilfe-Regel“ für Agrarsubventionen muss entfallen.

Kontakt: Thomas Norgall vom Bundesarbeitskreis Naturschutz beim BUND und stellv. Geschäftsführer/Naturschutzreferent BUND Hessen, Tel: 069-67737614, Mobil: 0170-2277238, E-Mail: thomas.norgall@bund.net

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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