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Stichtag 30.11.: So sparen Autobesitzer beim Kfz-Versicherungswechsel

Berlin (ots)

Der November ist traditionell der Monat des Kfz-Versicherungswechsels. Laut einer Umfrage von TNS Emnid ziehen 13 Prozent der Autohalter einen Kfz-Versicherungswechsel in Betracht. Diesen 5,7 Millionen Autohaltern empfiehlt das Einkaufsratgeberportal Sparwelt.de (http://www.sparwelt.de) auf folgende Punkte zu achten:

Kündigung muss bis zum 30.11. eingegangen sein

Die Kündigungsfrist für einen Wechsel ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss dem bisherigen Kfz-Versicherer die schriftliche Kündigung vorliegen. Trifft sie danach ein, können Autobesitzer nur auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen. Leitet man den Wechsel zu einem neuen Anbieter über ein Tarifvergleichsportal ein, übernimmt in vielen Fällen der neue Versicherungsanbieter die Kündigung der alten Versicherung.

Mehrere Vergleichsportale nutzen und Wechselbonus berücksichtigen

Es lohnt sich, seinen Versicherungstarif jährlich mit anderen Angeboten zu vergleichen. Tarifvergleichsportale erleichtern diesen Vergleich. Sparwelt.de-Chefredakteur Daniel Engelbarts warnt allerdings: "Keines der bekannten Tarifvergleichsportale listet alle vorhandenen Kfz-Versicherungen. Deshalb empfiehlt es sich, mindestens zwei der großen Portale wie Tarifcheck24 oder Verivox zu nutzen und die Ergebnisse zu vergleichen".

Engelbarts zufolge lohnt es sich auch zu prüfen, ob man durch den Versicherungswechsel noch einen Wechselbonus wie einen Tank- oder Wertgutschein erhält. Manche Vergleichsportale bieten diesen zum Beispiel in Zusammenarbeit mit E-Mail-Anbietern und Ratgeberseiten wie Web.de, Gmx.de oder Sparwelt.de an.

Nachverhandeln statt Versicherungswechsel

Haben sich die vereinbarten Konditionen, wie Fahrleistung, das Alter oder die Anzahl der Fahrer dauerhaft geändert oder wurden zwischenzeitlich weitere Policen bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, können Tarife günstiger werden. "Versicherer können sogenannte Taschenrabatte von 10 bis 20 Prozent vergeben", weiß Daniel Engelbarts. "Bieten Versicherungen für Neukunden besonders günstige Konditionen an, lohnt es sich nachzuhaken, ob man als Bestandskunde nicht dieselben Konditionen erhalten kann", so Engelbarts weiter.

Sonderkündigungsrecht nach 30.11.

Kommt es im Rahmen eines laufenden Vertrages zu einer Änderung der Vertragsbedingungen, einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, eine Kündigung ist auch nach dem 30. November möglich. In der Regel haben Versicherungsnehmer in diesem Fall eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Weiterführende Informationen und Materialien

   - Weitere Informationen zum Tarifvergleich: 
     http://www.sparwelt.de/kfz-versicherungswechsel

Über Sparwelt.de

Sparwelt.de ist ein unabhängiges und redaktionell geführtes Einkaufsratgeberportal. Dessen 30-köpfige Redaktion bietet Verbrauchern u. a. Ratgeberbeiträge, Testberichte und Produktnews. Darin erfahren Leser, wie sie sicher und einfach sparen können. Tagesaktuelle, von der Redaktion geprüfte und aufbereitete Sonderangebote und Rabattgutscheine aller bekannten Onlineshops finden Konsumenten in den Rubriken Schnäppchen und Gutscheine. Das Portal finanziert sich über Vermittlungsprovisionen, die es von Händlern erhält, wenn Verbraucher Angebote nutzen und Gutscheine einlösen.

Pressekontakt:

Paul Peters

Leiter Public Relations
Telefon: (030) 921064-267
E-Mail: presse@sparwelt.de

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