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Pressemeldung zur Tarifrunde 2021
Tarifabschluss der Metall- und Elektro-Industrie in Nordrhein-Westfalen - vbm Gremien beraten in Bayern

München (ots)

Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. begrüßt, dass heute Nacht in Nordrhein-Westfalen nach langwierigen Verhandlungen ein Pilotabschluss erzielt wurde.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Keine Tabellenerhöhung während der Laufzeit in 2021 und 2022
  • Laufzeit von 21 Monaten vom 01. Januar 2021 bis 30. September 2022
  • Durchschnittliche Kostenbelastung über die Laufzeit bei 0,45 Prozent
  • Corona-Beihilfe im Juni 2021 in Höhe von 500 Euro
  • Eine neue jährliche Sonderzahlung: Im Februar 2022 in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab Februar 2023 jährlich in Höhe von 27,6 Prozent eines Monatsentgelts
  • Automatische Differenzierung für krisenbetroffene Unternehmen erreicht
  • Gespräche zu betrieblichen Transformationsprozessen - unternehmerische Freiheit bleibt

Weitere Ergebnisse im Detail:

Zukunftstarifverträge

  • Vereinbarung eines tariflichen Rahmens, innerhalb dessen die Betriebsparteien unter anderem betriebliche Transformationsprozesse begleiten können. Dies kann nur im Einvernehmen zwischen beiden Tarifparteien stattfinden und nicht erzwungen werden. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bleibt unangetastet.

Arbeitszeitverkürzung

  • Ein neues optionales Modell einer Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich wurde vereinbart, sobald die Arbeitszeitabsenkung länger als 12 Monate besteht. Der Teilentgeltausgleich kann durch die neue jährliche Sonderzahlung teilweise gegenfinanziert werden.

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des vbm, kommentiert:

"In Nordrhein-Westfalen wurde ein Pilotabschluss erreicht, der den extrem schwierigen Zeiten durch Rezession, Strukturwandel und Corona-Pandemie gerecht wird. Es gibt keine tabellenwirksamen Belastungen in diesem zweiten Corona-Jahr. Unsere Mitarbeiter der Metall- und Elektro-Industrie erhalten eine Corona-Beihilfe. Wir haben mit der automatischen Differenzierung ein neues Prinzip einführen können, das Unternehmen in schwieriger wirtschaftlicher Lage bei Nettoumsatzrenditen von kleiner oder gleich 2,3 Prozent entlastet. Damit tragen wir der heterogenen Lage der Betriebe Rechnung. Arbeitszeitsenkungen mit gestaffeltem Teillohnausgleich können nur durch freiwillige Betriebsvereinbarungen erfolgen und werden teilweise über die Sonderzahlung finanziert. Wir begrüßen, dass bei den Themen Zukunftstarifverträge und Arbeitszeitabsenkung im Fall von strukturellen Beschäftigungsproblemen optionale Tarifregelungen geschaffen wurden. Die Betriebe können diese anwenden, sie sind aber nicht verpflichtet."

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat das für Nordrhein-Westfalen vereinbarte Tarifergebnis im Hinblick auf die Entgeltbestandteile und Struktur zur Übernahme in anderen Tarifgebieten empfohlen. Die Verhandlung für die bayerische Metall- und Elektro-Industrie findet in der Woche nach den Osterferien statt.

Pressekontakt:

Katja Schlendorf-Elsäßer, Tel. 0171-227 82 46, 089-551 78-371;
E-Mail: katja.schlendorf-elsaesser@ibw-bayern.de

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