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Bei betrieblichen Weihnachtsfeiern droht Ärger mit dem Fiskus

München (ots)

ChannelPartner: Steuerliche Vorgaben für
Betriebsveranstaltungen wurden in der Vergangenheit erheblich 
verschärft / Steuerlich anerkannter Höchstbetrag liegt bei 110 Euro 
pro Arbeitnehmer und Betriebsfeier / Auf Geschenke für Mitarbeiter 
besser verzichten / Exakte Teilnehmerliste führen
Alle Jahre wieder: Eine Weihnachtsfeier mit der gesamten 
Belegschaft ist in vielen Unternehmen üblich. Doch derartige 
Veranstaltungen führen oft Jahre später bei Betriebsprüfungen zu 
Problemen mit dem Finanzamt. Der Grund: Die steuerlichen Vorgaben 
wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Egal, welche 
Betriebsfeier geplant ist - der steuerlich anerkannte Höchstbetrag 
liegt bei 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung (einschließlich
Umsatzsteuer). Nur wenn diese Freigrenze exakt eingehalten wird, 
bleiben die Kosten für Betriebsveranstaltungen für die Mitarbeiter 
lohnsteueuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist die 
IT-Handelszeitschrift ChannelPartner in ihrer aktuellen Ausgabe 
(48/2008, www.channelpartner.de) hin.
Wird die 110-Euro-Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten,
müssen Unternehmen die Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter als 
geldwerten Vorteil behandeln. Die unangenehme Folge: Die Kosten sind 
lohn- und als Sachbezug sogar umsatzsteuerpflichtig. Somit sind die 
gesamten Kosten pro Mitarbeiter steuerpflichtig und nicht nur der 
über der 110-Euro-Grenze liegende Betrag. Wenn Familienmitglieder der
Mitarbeiter an der Feier teilnehmen, sollten Unternehmen die Kosten 
noch penibler im Auge behalten. Der Grund: Dürfen Angehörige 
teilnehmen, werden deren anteilige Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter 
zugerechnet und bei dessen 110-Euro-Grenze mit berücksichtigt.
Ebenfalls Vorsicht sollten Unternehmen beim Thema Geschenke walten
lassen. Geschenke (kein Geld) im Wert von maximal 40 Euro, die 
während der Weihnachtsfeier oder einer anderen Betriebsveranstaltung 
Mitarbeitern überreicht werden, müssen in die 110-Euro-Grenze mit 
einbezogen werden. Deshalb rät ChannelPartner, darauf besser zu 
verzichten. Außerdem sollte eine exakte Teilnehmerliste geführt 
werden - möglichst von den teilnehmenden Mitarbeitern unterschrieben.
Um eine drohende Steuerpflicht wegen Überschreitens der 
110-Euro-Grenze zu vermeiden, empfiehlt es sich ebenfalls, die 
Mitarbeiter vor einer Betriebsveranstaltung schriftlich dazu 
verpflichten, höhere Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.
Hinweis für die Redaktionen: Der komplette Beitrag steht Online 
unter http://www.channelpartner.de/268624

Pressekontakt:

Dr. Renate Oettinger, Redaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-867, E-Mail: textwerkstatt@oettinger.org

oder

Christian Meyer, Chefredaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-396, E-Mail: cmeyer@channelpartner.de
www.channelpartner.de

Original content of: IDG ChannelPartner, transmitted by news aktuell

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