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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

zur

94. ordentlichen Hauptversammlung

der

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

Freitag, 11. Mai 2012 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Corporate-Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2011

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2011

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2011

* Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder der
Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden
Geschäftsjahre

* Wahlen in den Aufsichtsrat

* Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013

* Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November
2014 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß §65Abs1Z7AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)

* Beschlussfassung über 
* die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung dieser
Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu E 7.500.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 3.750.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu
erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen.

die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

* die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab Freitag, 20. April 2012, zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck,
Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß §87 Abs2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Freitag,
20. April 2012 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Freitag, 20.April 2012 der Gesellschaft ausschließlich
an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen",
Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 2. Mai 2012 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1,
Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mail an 
hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des Dienstag, 01.Mai 2012 (Nachweisstichtag). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt
auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß §12a AktG gewähren
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein
Stimmrecht.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

per Post:       Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax:    +43 512 5333-1508

Eine Übermittlung von Depotbestätigungen per SWIFT ist gemäß §262 Abs 20 AktG
ausgeschlossen.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 8. Mai
2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Dienstag, 01. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht
blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2012,
15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck


per Telefax:    +43 512 5333-1508

per E-Mail:      hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerruf ist
dann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierung
vorgelegt wird. 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist gemäß §262 Abs 20 AktG
ausgeschlossen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 50.000.000,-- und ist eingeteilt in 22.500.000
Stamm-Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 66.870 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.433.130.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Innsbruck, im April 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
Mag. Barbara Riesner 
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
 
barbara.riesner@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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