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Barmer-Vertrag unter neuen Vorzeichen
Bundessozialgericht gibt Klage der KV Thüringen gegen Barmer statt

Kassel / Berlin (ots)

6. Feb. 2008 - Das Bundessozialgericht hat
einer Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die 
Barmer Ersatzkasse stattgegeben und letztinstanzlich entschieden, 
dass für den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag keine Mittel 
verwendet werden dürfen, die der Förderung der Integrierten 
Versorgung dienen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauerte die 
Entscheidung des Gerichts, freut sich aber, dass die Barmer trotz der
veränderten Vorgaben an dem gemeinsamen Konzept festhält. "Unser 
gemeinsames Ziel, die Grundlagen für eine bessere Versorgung der 
Versicherten zu schaffen, ist damit nicht in Frage gestellt", so 
DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller.
Rund 18.000 Apotheken, 38.000 Hausärzte und etwa zwei Millionen 
Barmer-Versicherte erfüllen den Vertrag seit März 2005 mit Leben. 
Keller: "Eine weitere Optimierung der pharmazeutischen Versorgung und
Betreuung der Versicherten ist elementarer Bestandteil des 
gemeinsamen Vertrages. Es ist deshalb gut, dass die Zusammenarbeit 
nicht grundsätzlich zur Debatte steht", sagte Keller. Die 
teilnehmenden Apotheken bemühen sich gemeinsam mit Ärzten und Kasse 
beispielsweise um eine Verminderung von Wechselwirkungen und beugen 
damit möglichen Krankenhauseinweisungen als Folge von Interaktionen 
vor. Keller: "Der Vertrag ist aus unserer Sicht wegweisend für die 
Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer und stiftet damit 
einen echten Nutzen für die Patienten."
Aktenzeichen B 6 KA 27/07
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de.

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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