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Rente schützt vor Steuer nicht - Nicht alle Rentner sind von der Pflicht zur Steuererklärung befreit

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Die meisten Menschen freuen sich ja sehr auf die Rente: Endlich Zeit für die schönen Dinge des Lebens und keine lästigen Pflichten mehr! Aber, was viele nicht wissen: Die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu weiß mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Alle Rentner und Rentnerinnen, deren steuerpflichtiger Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt, müssen eine Steuererklärung abgeben. Wie hoch der ist, verrät Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 31 Sek): "Für die Steuererklärung des Jahres 2021 sind das 9.744 Euro pro Jahr, für Verheiratete und offiziell Verpartnerte ist es doppelt so viel. Das bedeutet, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen. Unter 'Einkünften' versteht das Finanzamt alles, was bei Ihnen, salopp gesagt, reinkommt. Dazu gehört die gesetzliche Rente, eventuell auch private Renten, die Sie haben, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen und vieles mehr."

Sprecher: Der erwähnte Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht besteuert wird. Die Höhe hängt jeweils mit dem Jahr des Renteneintritts zusammen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 25 Sek.): "Wenn das Finanzamt all Ihre absetzbaren Kosten abgezogen hat, und Sie dann mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben, dann müssen Sie keine Steuern zahlen. Deshalb ist es so wichtig, an alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu denken, die man absetzen kann. Außerdem kann man sich dann für die Folgejahre von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen. Zumindest, bis sich bei Ihnen finanziell was ändert."

Sprecher: Wer sich unsicher ist, konkrete Fragen hat, oder sich Unterstützung bei der Bearbeitung der Steuererklärung wünscht, kann sich...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 23 Sek.): "...gerne an uns wenden, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Einfach anrufen oder eine Mail schreiben. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Welche bei Ihnen in der Nähe ist, das finden Sie auf der Internetseite unter vlh.de. Dann können Sie durch eine Beraterin oder einen Berater von der VLH die Steuervorteile ermitteln lassen, die Ihnen zustehen."

Abmoderationsvorschlag: Sie haben es gehört: Nicht immer hat man automatisch mit dem Renteneintritt auch Ruhe vor der Steuererklärung! Unter vlh.de finden Sie noch mal alle Infos dazu.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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