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Der 31. Mai verliert seinen Schrecken - Neue Fristen für die Steuererklärung!

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Neustadt (ots)

Anmoderationsvorschlag: 31. Mai? Da war doch was! Ach du je - die Steuererklärung! Bevor Sie jetzt völlig panisch werden und einfach alle Rechnungsbelege aus dem Schuhkarton mit der Aufschrift "Steuererklärung 2018" zusammentackern, in einen Umschlag stopfen und beim Finanzamt in den Briefkasten werfen, beruhigen Sie sich! In diesem Jahr haben Sie nämlich etwas mehr Zeit für die Steuererklärung. Mehr dazu von Oliver Heinze.

Sprecher: Die gute Nachricht zuerst: Wer für 2018 eine Steuererklärung abgeben muss, hat zwei Monate mehr Zeit als früher. Ab diesem Jahr gilt nämlich der 31. Juli als Abgabetermin. Wer das nicht schafft, muss sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung kümmern. Und das ist die schlechte Nachricht:

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 09 Sek.): "Fristverlängerungen gibt's vom Finanzamt nur noch in Ausnahmefällen, wenn Sie als Steuerpflichtiger zum Beispiel ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt haben."

Sprecher: Warnt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe vor zu großer Sorglosigkeit. Aber nicht nur bei der Fristverlängerung zieht der Fiskus die Zügel an. Liegt die Steuererklärung nicht fristgerecht vor, ...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "...dann kann das Finanzamt sehr empfindliche Strafen aussprechen - zum Beispiel den sogenannten Verspätungszuschlag. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat und maximal 25.000 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch eine Steuernachzahlung schätzen, was sehr teuer werden kann, Zwangsgelder verhängen oder Zinsen verlangen."

Sprecher: Wesentlich einfacher und vor allem entspannter ist es, ...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "...wenn sich ein Experte wie ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung kümmert. Denn die Steuer-Profis haben bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit - die Steuererklärung für 2018 kann also bis zum 28. Februar 2020 abgegeben werden."

Sprecher: An einen Lohnsteuerhilfeverein können sich alle Arbeitnehmer und auch Rentner wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag: Endlich mehr Zeit für die Steuererklärung! Ab diesem Jahr muss die nämlich erst am 31. Juli bei Ihrem Finanzamt sein. Wenn Sie statt mit der Steuererklärung mehr Zeit mit der Familie verbringen möchten, finden Sie Hilfe unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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