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Medienverbände fordern mehr Engagement des Bundes bei Künstlersozialversicherung

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung von:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
   Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
   Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
   Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
   Tarifverband Privater Rundfunk (TPR)
Die Medienverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, den
Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung wieder zu erhöhen. Die
soziale Lage von Künstlern und Publizisten sei "kein dauerhafter
Quell der Haushaltssanierung" heißt es in der gemeinsamen
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des
Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) von Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation (VPRT), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
und Tarifverband Privater Rundfunk (TPR). Ende vergangenen Jahres
hatte der Bund den Zuschuss abgesenkt. Dadurch sei eine
Finanzierungslücke entstanden, kritisieren die Verbände. Die
Reduzierung der Bundesmittel erwiese sich damit als "unzulässige
Sondersteuer zu Lasten der Vermarkter". Den Rückzug des Bundes
kritisierten die Verbände als Eingriff in das ausgewogene System der
KSVG-Finanzierung, die zur einen Hälfte durch Beiträge der
Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und
den Zuschuss des Bundes aufgebracht werde. Der Beitrag der Verwerter
entspringe ebenso dem Solidaritätsprinzip wie der Bundeszuschuss. Mit
der Senkung des Zuschusses habe der Bund sich aus diesem Solidarpakt
verabschiedet und die Last den Verwertern aufgebürdet.
Die Verbände wiesen darauf hin, dass die Zahl der freiberuflichen
Künstler und Publizisten, die über das KSVG versichert sind, mit der
Entwicklung neuer Medienunternehmen stark angewachsen sei. Damit sei
auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den die Kasse aufzubringen
hat, gestiegen.
Entgegen den im Referentenentwurf dargestellten Vorstellungen, bei
der Künstlersozialversicherung künftig einheitliche Beitragssätze
festzuschreiben, haben die Medienverbände ihre Forderung nach einem
differenzierten Abgabesatz bekräftigt. Das Argument, mit dem
Einheitssatz sollte Abgrenzungsschwierigkeiten vorgebeugt werden, sei
nicht stichhaltig. Seit Bestehen der Versicherung habe es nur einen
einzigen Streitfall um ein Zuordnungsproblem gegeben. Dabei habe das
Gericht entscheiden müssen, ob ein Pressefotograf zum Bereich Wort
oder zum Bereich darstellende Kunst gehörte. Vor diesem Hintergrund
müsse die Differenzierung nach einzelnen Bereichen auch in Zukunft
gesichert bleiben.
Die komplette Stellungnahme der Medienverbände ist auf der
Homepage des BDZV (www.bdzv.de) im Nachrichtenticker abzurufen.

Rückfragen bitte an:

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

Neue Adresse seit dem 1.8.2000:
Postfach 58 05 61
10414 Berlin

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