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Neues WE-Gesetz: Viel Bürokratie setzt Verwalter unter Druck
Interview mit Wohnungseigentums-Experten Dr. Wolf-D. Deckert

Freiburg (ots)

Verwalter von Wohnungseigentum gehen harten
Zeiten entgegen. Mit dem seit 1. Juli geltenden neuen 
Wohneigentumsgesetz (WEG) müssen sie wegen der neu vorgeschriebenen 
Beschluss-Sammlung wesentlich mehr Bürokratie bewältigen, mit 
erweiterten Rechten ihrer Eigentümerversammlung fertig werden und bei
Streitigkeiten fit in der Zivilprozessordnung (ZPO) sein. Dies geht 
aus einem Exklusiv-Video-Interview ( www.wrs.de/weg-reform ) des WRS 
Verlags München/Planegg mit  dem in Fachkreisen gern als 
"WEG-Koryphähe" bezeichneten Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. 
Deckert hervor.
Hält sich der Verwalter nicht akribisch an die umfangreichen 
Vorschriften zur Beschluss-Sammlung, gefährdet er unter Umständen 
sogar seine eigene Existenz, warnt Deckert, Herausgeber des 
Standardwerkes "Die Eigentumswohnung". "Ihm droht die Abberufung mit 
fristloser Vertragskündigung." Laut Gesetz habe jeder Eintrag in die 
Sammlung "unverzüglich" zu erfolgen. "Gerade diese Forderung dürfte 
Verwalter sehr belasten und unter Zeitdruck setzen, zumal 
Protokollerstellungen bisher nicht unter diesem strengen Fristenzwang
standen." Hinzukomme, dass zurzeit amtierende Verwalter zusätzlich 
Versammlungsprotokolle in üblicher Form erstellen müssen.
Deckert glaubt, dass Verwalter diesen Anforderungen ohne spezielle
Software kaum mehr rechtssicher nachkommen können, "zumal manche 
Eintragungsgebote noch umstritten sind und es deshalb sehr bald zu 
einer Überfrachtung kommen wird".
Vorsicht vor der Haftungsfalle
In den erweiterten Beschlusskompetenzen der Eigentümerversammlung 
sieht der WEG-Experte Einiges an Streitpotenzial. Auch wenn die 
Eigentümer nun durch gelockerte Mehrheitsvorschriften leichter 
gesetzliche Vorgaben oder bestehende Vereinbarungen ändern können, so
bleiben solche Beschlüsse laut Deckert aus formellen oder 
inhaltlichen Gründen weiterhin anfechtbar. "Dann wird um die 
Auslegung der vielen einschränkenden unbestimmten Rechtsbegriffe 
gestritten werden." Unterm Strich werde "die Selbstverwaltung der 
Gemeinschaft allerdings sicher flexibler und mitunter gerechter".
Verwalter, die den Mehrheitswillen einer Gemeinschaft weitgehend 
respektieren müssen, sollten jedoch nicht glauben, deren Beschlüsse 
nicht verantworten zu müssen. Deckert rät in dem Interview mit dem 
WRS-Verlag: "Verwalter sollten vor einer Abstimmung ausdrücklich auf 
erklärte Beschlussanfechtungsrisiken hinweisen und dies auch 
beweisbar protokollieren, um nicht in Gerichtsverfahren mit einer 
eventuell negativen Kostenentscheidung belastet zu werden."
In der Haftungsfalle sitze der Verwalter, "wenn er falsche 
Beschlussergebnisse feststellt und verkündet. Wird der Beschluss 
angefochten und werden ihm Formfehler nachgewiesen, kann der 
Verwalter zur Übernahme der Kosten verurteilt werden".
Vor Gericht gilt jetzt die teure Zivilprozessordnung
Der Gang zu Gericht wird durch das neue WE-Gesetz allerdings 
teuer. "Jetzt ist nicht mehr die so genannte Freiwillige 
Gerichtsbarkeit zuständig, sondern die Zivilprozessordnung." Und dies
bringe für beide Seiten keinerlei positive Effekte mit sich. Die 
Neuregelung habe nur einen Grund: "Der Gesetzgeber verspricht sich 
hierdurch Mehreinnahmen in derzeit nicht bezifferbarer Höhe." Denn: 
Die Gerichtsgebühren dürften im Durchschnitt viermal so hoch sein wie
die der bisherigen Kostenordnung.
Hinzu komme, dass mangelhafte Vorbereitung auf den Prozess - wie 
beispielsweise unvollständiger und fehlerhafter Schriftsatzvortrag 
zum Sachverhalt - schneller zum Verlieren führt als bisher. "Denn auf
richterliche Unterstützung in der Aufklärung eines Sachverhalts und 
Antragsauslegung kann nicht mehr spekuliert werden", so Deckert in 
dem Interview. Er befürchtet, dass aufgrund des neuen 
Rechtsmittel-Instanzenzugs WE-Verfahren künftig in der Mehrzahl erst 
vor dem Landgericht entschieden werden. "Ob dies der Rechtssicherheit
dienlich ist, bleibt abzuwarten" merkt Deckert zweifelnd an.
Die Konsequenz sei: "Mehr als bisher müssen wohl auch 
fachgeschulte Rechtsanwälte mit Verfahrensführungen beauftragt 
werden. Die Prozesskosten werden erheblich steigen. Das 
Prozesskostenrisiko ebenfalls, da eine unterlegene Partei nunmehr 
stets sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat." Und zudem könne
ein nicht unmittelbar beteiligter Verwalter bei Streitigkeiten unter 
Eigentümern in eine eigene Kostenhaftung geraten.
Achtung Redaktion: Das ausführliche Video-Interview des WRS 
Verlags mit dem WEG-Experten Dr. Deckert steht Ihnen unter 
www.wrs.de/weg-reform zur Verfügung.

Pressekontakt:

WRS Verlag - Wirtschaft, Recht und Steuern GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Sabine Polifka
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 089-89517-11316
E-Mail: Sabine.Polifka@wrs.de

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