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Rauchwarnmelderpflicht in NRW: Verband der Feuerwehren und Provinzial-Versicherungen raten zur baldigen Installation

Sie sind klein und ein wenig unscheinbar, doch Rauchwarnmelder retten mit ihrem schrillen Warnton Leben. Ab dem 1. Januar 2017 sind sie in Nordrhein-Westfalen in allen Wohnungen und Wohnhäusern Pflicht. Zeit, jetzt aktiv zu werden und Rauchwarnmelder zu installieren.

Jedes Jahr sterben rund 400 Menschen in Deutschland durch Brände. Ursache ist häufig nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch. "Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden", betont Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Eigentümer sind bei Mietwohnungen für die Installation verantwortlich

Laut Gesetz liegt die Installationspflicht bei den Bauherren beziehungsweise den Eigentümern. Wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten Mieter auf ihren Vermieter zugehen. Sind die Rauchmelder angebracht, ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter beziehungsweise der selbstnutzende Eigentümer für die regelmäßige Wartung zuständig. Es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. April 2013 bereits übernommen. Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, dürfen diese weiter betrieben werden, sofern der Vermieter zustimmt. In diesem Fall muss sich der Vermieter allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte diese auch dokumentieren.

Rauchwarnmelderpflicht in Schlaf-und Kinderzimmern und in bestimmten Flurbereichen

Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen alle Schlafräume sowie Kinderzimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Auch in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen Rauchwarnmelder installiert werden. Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und müssen folglich ebenfalls mit einbezogen werden. Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, brauchen hingegen nicht berücksichtigt werden.

Rauchwarnmelder sind überall ein Plus an Sicherheit

"Hausbesitzer sollten jedoch zusätzlich zur Pflicht auch Wohnzimmer, Dachboden und Keller mit Rauchwarnmeldern ausstatten", empfiehlt Brandassessor Mirco Schneider, Abteilungsleiter Schadenverhütung bei der Westfälischen Provinzial. Wolfgang Franzek, Leiter der Abteilung Schadenverhütung der Provinzial Rheinland, ergänzt: "Rauchwarnmelder müssen immer an der Decke, möglichst in der Raummitte, mindestens jedoch 50 cm von einer Wand oder von Einrichtungsgegenständen entfernt, montiert werden." "Für Küchen und Badezimmer gibt es spezielle Hitzemelder, wenn man auch diese Räume ausrüsten möchte.

Beim Rauchwarnmelder auf Qualität achten

Günstige Angebote sind immer verlockend, aber nicht zwingend zuverlässig. Orientierung bietet seit einiger Zeit das neue "Q", zum Beispiel in Verbindung mit dem VdS-Prüfsiegel: Ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit Qualitätsprüfung steht. Rauchwarnmelder gibt es im Elektrofachhandel, in den Technikabteilungen der Kaufhäuser und in Baumärkten. Besonders effektiv ist ein über Funk oder Kabel vernetztes Meldesystem. So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn zum Beispiel im Kinderzimmer ein Feuer entsteht. Eine Funkvernetzung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Etagen verteilt liegen.

Weitere Informationen zum Thema bieten folgende Internetseiten:

blog.provinzial.com/service/rauchmelderpflicht

provinzial-rauchmelder.de

rauchmelder-lebensretter.de

vdf-nrw.de

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