EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406
Einberufung
der 26. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, um
13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8,
1010 Wien.
Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne
der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei wir ersuchen bereits vor der
Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 29. April 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw.
www.frauenthal.at/Investor_Relations/Hauptversammlung_2015 zugänglich:
* Jahresabschluss,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss,
* zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 29. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag.
Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 8. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder
per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag.
Erika Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt
werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110
AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 8.
Mai 2015 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen
Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor_Relations/Hauptversammlung_2015 zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach
dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils
am Ende des 10. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Inhaberaktien
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15. Mai 2015 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000762406 im Text angeben)
Namensaktien
Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es
bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai
2015 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor_Relations/Hauptversammlung_2015 abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 19. Mai 2015 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 943.499
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 17 Stückaktien sind gem §
67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 8.491.474.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum
Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:00 Uhr.
Wien, im April 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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