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Westfalen-Blatt: zum Telematik-Tarif

Bielefeld (ots)

Telematik-Tarif - jedem Datenschützer dürfte sich bei dieser Bezeichnung der Magen umdrehen. Denn wer mit seiner Versicherung einen entsprechenden Vertrag eingeht, der lässt nicht nur einen kleinen Blick durchs Fenster zu, sondern setzt sich eigentlich gleich ins gläserne Auto. Zugegeben, auf den ersten Blick erscheint es ja sogar verlockend für die Gruppe der jungen Autofahrer und vor allem der Fahranfänger, die hohen Anfangsprämien für den Haftpflicht- und Vollkaskoschutz kräftig zu drücken. Und der Einsatz einer Smartphone-App spricht zudem genau diese Zielgruppe an, die oft ohnehin eher leichtfertig mit der Preisgabe von Daten im weltweiten Netz ist. Zugegeben auch, dass die Überwachung der Fahrweise Einfluss haben kann auf das Verhalten am Steuer. So, wie es bei einigen Pkw-Modellen Blumen- oder Bäumchensymbole für einen besonders zurückhaltenden Gasfuß gibt, will die Allianz Punkte für jede Fahrt vergeben. Ein Anreiz, um tatsächlich kontrolliert und defensiv unterwegs zu sein. Das wiederum könnte auch das Unfallgeschehen positiv beeinflussen - in einer Gruppe, die besonders häufig in Karambolagen verwickelt ist. Könnte - denn es müssen nicht alle Fahrten erfasst werden. Und was passiert, wenn ein anderes Auto genutzt wird, um die Kontrolle zu umgehen? Während hier noch einige offene Fragen zu beantworten sind, steht aber fest, dass mit einem solchen Vertrag der jeweiligen Versicherung jede Menge Daten übermittelt werden: die über die jeweiligen Fahrweisen mit Sicherheit. Andere über Fahrstrecken, Ziele, Uhrzeiten, Tankstopps vermutlich auch. Und damit wird der gläserne Wagen auch noch besonders hell erleuchtet. Denn zu den Spuren, die das Surfen im Internet bekanntlich hinterlässt, kommen dann noch die des mobilen Lebens hinzu. Daten, über die sich Marketingstrategen mit Wonne hermachen werden, wenn es sie gibt. Eine absolute Garantie, dass die Versicherer alle gesammelten elektronischen Informationen wirklich nur zur Auswertung des Fahrverhaltens nutzen, gibt es nicht. Unklar ist zudem, was im Fall eines Unfalls passiert, bei dem das Geschehen und damit die Frage nach der Schuld nicht ohne weiteres zu klären sind. Es wird wohl nicht lange dauern, bis der erste Anwalt vor Gericht beantragt, die gesammelten Daten wie aus einer Blackbox auszulesen, um Klarheit zu schaffen. Damit könnte das Auto beziehungsweise die Smartphone-App dann im Zweifel zum Ankläger gegen die Person am Steuer werden. Vorsicht ist also durchaus angebracht beim Abschluss eines solchen Vertrags. Auch wenn der Prämienrabatt sehr verlockend erscheint - der Telematik-Tarif könnte unterm Strich am Ende richtig teuer werden. Zugegeben: könnte

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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