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RegTP beginnt mit Erhebung zu entgeltpflichtigen TK-Anbietern

Düsseldorf (ots)

- Bis zu 3.000 Anbieter von TK-Diensten in
Deutschland nicht angemeldet - Auch WLAN-Provider zahlungspflichtig -
VATM lehnt neue Gebührenbelastungen strikt ab
Berlin/Bonn, 24. Juni 2004 – Die deutschen
Telekommunikationsunternehmen sollen nach den Bestimmungen des neuen
Telekommunikationsgesetzes (TKG, Abgaben, §144) einen Beitrag zur
Finanzierung der Regulierungsbehörde leisten. Das
Wirtschaftsministerium (BMWA) und die RegTP werden es mit der
Anmeldepflicht für TK-Anbieter deshalb künftig erheblich genauer
nehmen als bisher. Die Regulierungsbehörde ist bereits vom BMWA
beauftragt, zügig mit der Erhebung der Daten zu den
zahlungspflichtigen Unternehmen zu beginnen. Schon in den kommenden
Wochen will die Behörde nach Informationen von Portel.de ein
entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an die bekannten
sowie an noch nicht angezeigte, potentielle
Telekommunikationsanbieter verschicken. Maßgeblich für die
Zahlungspflicht ist dabei, ob ein Anbieter – egal ob privat oder
professionell – Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen
hat. „Wehret den Anfängen“ sagen die Wettbewerberverbände Breko und
VATM und lehnen die neue Regelung unisono als inakzeptabel ab, auch
wenn das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. „Das ist schon ein
dicker Hund“, erklärt Rainer Lüddemann vom Breko gegenüber Portel.de
und verweist auf die Ordnungsfunktion des Staates. Kosten für die
Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb sollten gefälligst
vom Staat getragen werden. Ähnlich Jürgen Grützner, Geschäftsführer
des VATM: „Wie bei anderen Marktaufsichtsbehörden auch, dürfen diese
Kosten nicht über Sonderabgaben finanziert werden. Wir sehen darin
nichts weiter als eine zusätzliche Belastung der ohnehin schon genug
angespannten Marktlage.“
Bis zu 3.000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP
bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert – beispielsweise
die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN-
Netzen (WLAN-Provider). Völlig offen sind bislang auch die genauen
Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist.
Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein
TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich
zugängliches Angebot handelt. Und das ist bei den derzeit mehr als
3.100 (vgl. www.businesshotspot.de) in Betrieb befindlichen Public
WLANs (Business-Hotspots) in Deutschland üblicherweise der Fall. Der
VATM hat daher für alle betroffenen Unternehmen unter 
tkbeitrag@vatm.de eine Anlaufstelle für konstruktive Beiträge und
Hinweise zum Thema „Telekommunikationsbeitrag“ eingerichtet.
TKG kommende Woche ein Thema auf der „TK-Europa in Düsseldorf“
Die Reform des TKG ist eines von zahlreichen Themen die vom 29.06.
bis 01.07.2004 auf der 10. Handelsblatt-Jahrestagung „Telekommarkt
Europa“ (www.tk-europa.de) in Düsseldorf von den Top-Managern der
europäischen TK-Branche erörtert werden. Neben Key-Speakern wie Marc
Rotthier (Hewlett-Packard), Dr. Lucio Golinelli (Telecom Italia),
Rudi Lamprecht (Siemens mobile) und Christoph Wilfert (Microsoft
Germany) werden weitere 20 Referenten auf dem Event vertreten sein.
Angesichts der komplexen Marktchancen und -risiken bietet die
Jahrestagung einen hervorragenden Überblick über die derzeitige TK-
Anbieter-, -Nachfrage- und -Regulierungssituation. Die Jahrestagung
„Telekommarkt Europa“ ist der Branchentreff für die TK- Wirtschaft
und gilt als wichtigster TK-Kongress in Deutschland. Neben dem
Handelsblatt zählt auch das Wall Street Journal Europe zu den
Veranstaltern dieses Events. Die vergangenen neun Tagungen konnten
mehr als 2.700 Teilnehmer und 170 Sponsoren und Ausstellerfirmen
erreichen.
(Autor: Georg Stanossek, Langfassung auf Portel.de)
Digitale Pressemappe: 
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Ansprechpartner für die Redaktion:
Claudia Büttner
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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