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Deutscher Bauernverband (DBV)

Erbschaftsteuerliche Verschonung der Land- und Forstwirtschaft ist gerechtfertigt DBV nimmt an mündlicher Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht teil

Berlin (ots)

(DBV) Am morgigen Dienstag (8. Juli 2014) hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes anberaumt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) als Spitzenverband der Land- und Forstwirtschaft ist hierzu als Sachverständiger geladen worden und wird durch seinen Vizepräsidenten Norbert Schindler vertreten.

In einer vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme betont der DBV, dass er keinen verfassungsmäßigen Grund sieht, wonach die erbschaftsteuerliche Verschonung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht ist vom Bundesfinanzhof (BFH) angerufen worden, um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu prüfen. Der BFH hält die Verschonung für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften für nicht ausreichend durch Gemeinwohlgründe gerechtfertigt und sieht darin eine verfassungswidrige "Überprivilegierung".

Der DBV legt in seiner Stellungnahme dar, dass die Verschonungsregeln insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sehr wohl durch vielfältige Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft gerechtfertigt sind.

Aus Sicht des DBV würde eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die für die Land- und Forstwirtschaft keine Verschonung vorsieht, den ohnehin bereits starken Strukturwandel erheblich verschärfen. Bereits heute geben jährlich 3 % aller landwirtschaftlichen Betriebe auf, mit allen Folgen für die Agrarstruktur, Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum sowie eine flächendeckende bäuerliche Landbewirtschaftung in Deutschland. Durch einen zusätzlichen negativen Impuls durch eine "schonungslose" Erbschaft- und Schenkungsteuer würden noch mehr Betriebe aufgeben, so der DBV.

In der Land- und Forstwirtschaft ist es der Regel nicht möglich, ausreichend finanzielle Vorsorge für den Erbschaft- oder Schenkungsteuerfall zu treffen. Laut dem Testbetriebsnetz der Bundesregierung betrug die durchschnittliche Eigenkapitalbildung landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetriebe im Durchschnitt der letzten fünf Wirtschaftsjahre nur rund 8.900 Euro pro Wirtschaftsjahr. Als pauschale Messgröße zur Sicherung der Existenz eines land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs gilt eine jährliche Eigenkapitalbildung von mindestens 10.000 Euro. Der Aufbau einer Altersversorgung, von Vermögen zur Abfindung weichender Erben oder eben zur Vorsorge gegen drohende Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vor diesem Hintergrund kaum möglich. Aufgrund dieser fehlenden liquiden Mittel wären Land- und Forstwirte gezwungen, betriebsnotwendiges Vermögen zu veräußern. Dieses Vermögen, das in der Land- und Forstwirtschaft im Wesentlichen aus Nutzflächen, Wirtschaftsgebäuden und Vieh besteht, bildet jedoch die Basis für zukünftige Erträge, so dass eine "schonungslose" Erbschaft- und Schenkungsteuer die Vermögenssubstanz dauerhaft schmälern würde. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind deshalb umfassend auf Verschonungsregeln angewiesen, so der DBV.

Die schriftliche Stellungnahme des DBV ist unter www.bauernverband.de/erbschaftsteuer nachzulesen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

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