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Zeit für Winterreifen - ADAC: Autofahrer müssen bereits mit Reifglätte rechnen

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Die Tage werden kürzer, die Temperaturen kühler. Zeit für Autofahrer, den Wechsel von Sommer- zu Winterreifen anzugehen. Doch ab wann genau müssen Winterpneus aufgezogen werden und gilt noch die bekannte Regel „von O bis O“? Diese und weitere Fragen klärt der ADAC Hessen-Thüringen.

Was hat es mit der Regel von „O(ktober) bis O(stern)“ auf sich?

Es handelt sich bei dem Satz von ‚O bis O‘ nicht um eine gesetzliche Regel sondern einen einfachen Merksatz. Er liefert Autofahrern schlicht den Hinweis, dass es Zeit wird, den Wagen winterfest zu machen. Denn fällt der erste Schnee, ist es für den Wechsel zu spät. „Gerade in Höhenlagen und schattigen Talsenken müssen Autofahrer morgens schon mit Reifglätte rechnen“, erläutert Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Gut, wer dann mit der richtigen Bereifung sicher unterwegs ist.“

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

In Deutschland greift die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Versstöße werden mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet. Zudem drohen Punkte in Flensburg und auch der Halter kann zusätzlich belangt werden.

Reicht es, die Antriebsachse mit Winterrädern zu versehen?

Nein, es müssen alle (vier) Radpositionen mit geeigneten Winterreifen besetzt sein.

Woran erkenne ich einen Winterreifen?

Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Wann brauche ich neue Winterreifen?

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Der ADAC rät jedoch, die Pneus deutlich früher zu tauschen. „Ist das Profil auf vier Millimeter abgefahren, wird es Zeit für einen Wechsel“, so Piero Scazzi. „Sonst lässt die Haftung auf der Straße nach.“ Zudem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Die Gummimischung härtet sonst aus – darunter leidet ebenfalls der „Grip“. Das Alter der Reifen erkennt man an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke.

Was ist bei Ganzjahresreifen zu beachten?

Ganzjahresreifen sollen die positiven Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen kombinieren. Wichtig: Sie müssen ebenfalls mit dem Bergpiktogramm gekennzeichnet sein, sonst muss der Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen bleiben. Obwohl die Hersteller in den letzten Jahren einiges an Entwicklungsarbeit geleistet haben, bleiben Ganzjahresreifen ein Kompromiss. „Im Sommer rollen sie meist deutlich schlechter als reine Sommerreifen und bei Schnee und Eis liegen Haftung und Bremsverhalten unter dem von reinen Winterreifen“, so Piero Scazzi.

Der ADAC testet regelmäßig die aktuellen Winterreifen, um Verbrauchern eine Entscheidungshilfe zu bieten: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/reifen/winterreifen/

Weitere Infos unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/sicherheit/winterreifenpflicht-deutschland/

Pressekontakt

Oliver Reidegeld

T +49 69 66 07 85 00

oliver.reidegeld@hth.adac.de

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Cornelius Blanke, Pressesprecher
 cornelius.blanke@hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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