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ots.Audio: Erben und vererben: Weitsicht zahlt sich für alle aus

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  • Erben_und_Vererben_Feb2010.mp3
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Bonn (ots)

Anmoderation:
Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute. Pro 
Jahr werden ca. 130 Milliarden Euro vererbt und natürlich auch geerbt
Rund die Hälfte davon wird Form von Immobilieneigentum an die nächste
Generation weitergegeben. Die eigenen vier Wände stehen also hoch im 
Kurs, wenn es darum geht, Vermögen über Generationen zu erhalten. Die
heutigen Immobilienbesitzer sind in der Mehrzahl bereits im 
Rentenalter Zeit also, sich Gedanken zu machen, wer die Immobilie 
nach dem Tod besitzen soll.
Beitrag:
Erben und Vererben - ein Thema mit jeder Menge Konfliktpotential. 
Mancher Verstorbene würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, was 
nach seinem Tod geschieht. Da zerren Verwandte einander vor Gericht, 
fechten Testamente an oder räumen heimlich die Wohnung des 
Verstorbenen leer. Und Streit gibt es durchaus auch in zuvor 
friedlich-harmonischen Familien. Zu Beginn des Jahres ist in 
Deutschland ein neues Erbrecht in Kraft getreten. Ein guter Anlass, 
über das Familienerbe nachzudenken und die Erbfolge bereits zu 
Lebzeiten zu regeln. Doch nur rund ein Viertel der Erblasser 
hinterlassen eine entsprechende Verfügung und regeln die Erbfolge 
selbst.
Drei O-Töne (29 Sek.)
Wer frühzeitig Vermögen überträgt und ein wasserdichtes Testament 
verfasst, erspart seinen Lieben Ärger mit dem Fiskus und ungeliebten 
Verwandten. Doch was passiert eigentlich ohne Testament mit dem Haus 
oder der Wohnung? Dann geht der Nachlass an alle Erbberechtigten, die
den Wert unter sich aufteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft 
kann eine Versteigerung der Immobilie beantragen. Der Erlös ist dabei
aber oft niedriger, als bei einem normalen Verkauf. Was das konkret 
bedeuten kann, erläutert Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse:
(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Ein Ehepaar mit zwei Kindern 
besitzt eine selbst genutzte Immobilie, die beiden zur Hälfte gehört.
Liegt kein Testament vor, erbt die Frau beim Tod ihres Ehemannes die 
Hälfte und die Kinder je ein Viertel. Die Witwe kann dann 
Entscheidungen über die Immobilie nicht ohne Zustimmung der Kinder 
treffen. Die können darüber hinaus von ihrer Mutter eine anteilige 
ortsübliche Miete fordern.
Das lässt sich vermeiden, wenn der Verstorbene in seinem Testament
seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat. Wenn dann die Kinder auf 
ihrem Pflichtteil bestehen, muss die Witwe die Immobilie nach dem 
neuen Erbrecht nicht verkaufen, sondern kann ihre Zahlungen stunden -
und die Miterben so auf später vertrösten. Ein Tipp der 
Bausparexpertin:
(O-Ton 2: Angelika Sosnowski): Das nötige Kapital um mögliche 
Miterben auszuzahlen, lässt sich auch mit einem Bausparvertrag 
aufbauen. Guthaben und Bauspardarlehen inklusive der staatlichen 
Förderungen können genutzt werden, da die Auszahlung der 
Pflichtteilberechtigten auch zu den wohnungswirtschaftlichen Zwecken 
zählt.
Bei kluger und vor allem rechtzeitiger Planung können die Erben 
auch dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Angelika Sosnowski:
(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Eine Option ist, die Immobilie per 
Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der 
Nachlass verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach
dem neuen Recht werden solche Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes
nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr 
zurückliegt. Pro abgelaufenem Jahr verringert sich der Satz um 
jeweils 10 Prozent.
Natürlich will eine solche Schenkung gut überlegt sein - besonders
wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt. Hier kann - und sollte - 
ein Fachanwalt für Erbrecht kompetente Hilfestellung geben.
Nahe Verwandte können auch Steuern sparen, wenn sie die bislang 
vom Verstorbenen bewohnte Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst 
nutzen. Sie ist dann von der Erbschaftssteuer befreit. Für den 
Ehegatten gilt diese Steuervergünstigung unabhängig von der Größe der
Wohnfläche. Kinder und Enkel  erben die Immobilie nur dann 
steuerfrei, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter 
beträgt.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Postbank
Rüdiger Grimmert
+49 228 920 12127
ruediger.grimmert@postbank.de

Original content of: Postbank, transmitted by news aktuell

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