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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Mindestlohn Haltelinie gegen Ausbeutung Tanja Tricarico, Berlin

Bielefeld (ots)

Das ist eine gute Nachricht für Geringverdiener: Der Mindestlohn macht sich vor allem in der Geldbörse von Ungelernten und Angelernten bemerkbar. Bei denjenigen, die viele Stunden schuften, harte Jobs machen und trotzdem jeden Monat ums Überleben kämpfen. Für viele bedeutet das zudem, nicht mehr auf Hilfen vom Staat angewiesen zu sein. Das Gesetz zeigt also Wirkung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Zwischenbilanz verzeichnet. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und die Bundesregierung können sich freuen, dass das Gesetz nach so erbitterten Auseinandersetzungen Anfang des Jahres in Kraft trat. Bereits jetzt ist klar: Die wachsende Zahl an Migranten, an Flüchtlingen wird den deutschen Arbeitsmarkt herausfordern. Nur die wenigsten bringen gute Qualifikationen mit, werden am Jobmarkt sofort fündig. Ein Großteil wird erst einmal Arbeiten übernehmen, für die weder perfekte Deutschkenntnisse noch Zeugnisse eine große Rolle spielen. Genau sie gilt es vor Ausbeutung zu schützen - genauso wie die heimischen Niedrigverdiener. Ohne den Schutz der Lohnuntergrenze könnte es leicht zu einer Konkurrenzsituation zwischen den "neuen" und den "alten" Geringverdienern kommen. Umso wichtiger ist es, an strengen Kontrollen der Unternehmen festzuhalten. Seit Beginn des Jahres wurden rund 25.000 Prüfungen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesetzt. Nur rund 300 Verstöße wurden aufgedeckt und sollen nun verfolgt werden. Nicht nur die Gewerkschaften sind skeptisch, ob die Zahlen der Wirklichkeit entsprechen. Gerechtere Löhne bedeuten jede Menge Papierkram und scharfe Kontrollen. Denn nur eine Gesetzgebung, die konsequent umgesetzt wird und schwarze Schafe mit hohen Strafen verfolgt, kann den Betrügern das Handwerk legen. Mit der aktuellen Anzahl an Zollbeamten ist das nur schwer zu schaffen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat bereits zugesagt, rund 1.600 weitere Beamte für den Job abzustellen. Dazu muss er stehen.

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