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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Rechtsgutachten zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung: Spitzenkörperschaft für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verfassungswidrig

Berlin (ots)

Die von Bund und Ländern geplante Umwandlung des
zukünftigen Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung in
eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist verfassungswidrig. Zu
diesem Ergebnis kommt das Gutachten von Professor Friedrich Schnapp
(Ruhr-Universität Bochum), das dem Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen
(BUK) vorliegt. Wunder Punkt der Verkörperschaftung ist vor allem die
so genannte Mischverwaltung. Das Grundgesetz verbietet es, dass eine
Körperschaft auf Bundesebene zugleich verbindliche Entscheidungen für
Körperschaften auf Landesebene trifft. Hiervon betroffen sind die
Unfallversicherungsträger der Länder und Kommunen.
"Die vorgeschlagene Körperschaft birgt erhebliche Risiken für das
gesamte Reformwerk", warnen daher HVBG-Hauptgeschäftsführer Dr.
Joachim Breuer und BUK-Hauptgeschäftsführer Prof. Hartmut
Weber-Falkensammer. "Für die Reform spielt der neue Spitzenverband
eine zentrale Rolle. Es wäre fatal, wenn er auf einer brüchigen
Rechtsgrundlage stände", so die beiden Verbandschefs. "Bund und
Länder müssen von der Verstaatlichung Abstand nehmen, wenn das
Reformvorhaben Erfolg haben soll."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben per Beschluss die
Absicht bekundet, ihre Spitzenverbände zu einem neuen Verein zu
fusionieren. "Diese Lösung ist effektiv und rechtlich unbedenklich.
Das belegt ein weiteres Gutachten des renommierten
Verfassungsrechtlers Prof. Rupert Scholz." Die Vereinslösung findet
auch die Zustimmung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Beide hatten
die Verkörperschaftung in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil
sie in der staatlichen Einmischung eine Gefahr für das Engagement der
Unternehmen und Versicherten in der Prävention sehen. Der
Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung dürfe nicht eingeschränkt
werden. Bund und Länder verhandeln am kommenden Donnerstag über die
Reform der Organisation der Unfallversicherung. Ein Arbeitsentwurf
zum Leistungsrecht wird für das Frühjahr erwartet.

Pressekontakt:

Bundesverband der Unfallkassen
Roswitha Breuer-Asomaning
Tel.: 089 62272-163
Fax: 089 62272-200
E-mail: presse@unfallkassen.de
(www.unfallkassen.de)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62
Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de (www.hvbg.de)

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