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Sommer, Sonne, Legionellengefahr: Wie Vermieter:innen die Bakterienausbreitung unterbinden können

Sommer, Sonne, Legionellengefahr: Wie Vermieter:innen die Bakterienausbreitung unterbinden können
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Essen, 25.07. 2023. Energiesparen bleibt auch im Sommer das Gebot der Stunde. Vor allem der Umgang mit Warmwasser ist eine wichtige Stellschraube. Doch wird die Wassertemperatur in Gebäuden zu diesem Zweck zu stark abgesenkt, kann dies das Wachstum von Legionellen fördern. Um dem vorzubeugen, haben Vermieter:innen verschiedene Möglichkeiten und Pflichten.

Legionellen können schwere Krankheiten verursachen. Das geschieht, wenn mit den Bakterien kontaminierte Aerosole eingeatmet werden, zum Beispiel beim Duschen. Wichtig zu wissen:

  • Die Krankheitserreger fühlen sich bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C besonders wohl und vermehren sich stark
  • Oberhalb von 60 °C sterben sie ab
  • Bei weniger als 20 °C Wassertemperatur findet kaum Zellteilung statt

Ist die Warmwassertemperatur im Trinkwassersystem eines Gebäudes also unter 60 °C eingestellt, bietet das gute Wachstumsbedingungen für Legionellen. Die Gefahr einer Kontamination wächst potenziell dadurch, dass das Wasser durch sparsame Entnahme oder urlaubsbedingte Abwesenheit länger in den Leitungen steht.

3 Tipps für Vermieter:innen

Um der Verbreitung von Legionellen entgegenzuwirken, sollten Vermieter:innen bzw. Verwalter:innen neben der optimalen Wassertemperatur drei zentrale Maßnahmen ergreifen:

  1. Regelmäßige Wartung der Wasserinstallationen: Eine professionelle Überprüfung und Reinigung von Warmwasserspeichern und Leitungen kann Ablagerungen und Bakterienwachstum reduzieren
  2. Aufklärung der Mieter:innen: Vermieter:innen sollten ihre Mieter:innen über die Gefahren von Legionellen informieren und sie ebenso über die vermieterseitigen Vorkehrungen wie die mieterseitigen Vorsichtsmaßnahmen aufklären, etwa das regelmäßige Spülen der Wasserhähne
  3. Wasserprobenentnahme und -testung: Dies sollte regelmäßig aus verschiedenen Wasserquellen im Gebäude erfolgen. Das ist sogar gesetzliche Pflicht:
  • bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen, wovon mindestens eine vermietet ist
  • wenn die Trinkwassererwärmung zentral erfolgt und das Volumen des Wasserspeichers größer als 400 Liter ist oder der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle größer ist als drei Liter
  • wenn Duschen oder andere Einrichtungen, in denen beispielsweise beim Duschen Wasserdampf entstehen kann, vorhanden sind

Werden durch eine solche regelmäßige Überwachung zu hohe Legionellenwerte aufgedeckt, müssen die Mieter:innen über den Befall informiert, Vorsichtsmaßnahmen wie das Unterlassen von Duschen mit Warmwasser getroffen und ein Fachbetrieb zur Überprüfung der Trinkwasserinstallation beauftragt werden.

Pflichten von Vermieter:innen

In Deutschland gehört es zu den zentralen Aufgaben von Vermieter:innen, die Trinkwasserqualität in ihren Gebäuden sicherzustellen. Zu den wichtigsten Gesetzen, Vorschriften und Leitlinien in diesem Zusammenhang gehören:

  • die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), welche die Qualität von Trinkwasser regelt und Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe festlegt, einschließlich Legionellen
  • die Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI), die sich auf den Planungs-, Bau- und Betriebsablauf von Trinkwasser-Installationen beziehen und Bestimmungen enthalten, um Legionellenwachstum zu vermeiden sowie eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen, sowie
  • verschiedene Empfehlungen und Leitlinien, die Vermieter:innen bei der Legionellenkontrolle unterstützen, unter anderem die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Trinkwasserhygiene und die Technische Regel W 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW)

Vermieter:innen sollten sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und Richtlinien informieren, da sich diese verändern können.

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