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ADAC: Neuer Compliance-Verstoß?

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Berlin (ots)

Wieder wird ein Compliance-Fall im ADAC sichtbar. Aktueller Hintergrund war die Ausschreibung der Stelle als ADAC-Vertragsanwalt. Ein ADAC-Vertragsanwalt wird vom ADAC benannt, wenn ADAC-Mitglieder um anwaltlichem Beistand bitten. Die Vergabepraxis dieser begehrten Posten des ADAC ist fragwürdig. Die Frage stellt sich, ob der ADAC Compliance nicht verstanden hat, oder es gar nicht ernst meint.

Bereits im Jahr 2014 hatte der ADAC mit gefälschten Zahlen das Vertrauen seiner Mitglieder missbraucht. Trotz aller Umstrukturierungsbemühungen im Club verhält sich der ADAC noch immer wie ein kleiner Sportverein, wenn es um Compliance geht. Der Club engagiert sich derzeit als Verbraucherschutzorganisation und bittet zum Beispiel um Mandate im Dieselskandal für ADAC-Vertragsanwälte. Doch, wer wird ADAC-Vertragsanwalt? Wer bestimmt das im ADAC und ist der Prozess der Entscheidungsfindung transparent? Nein, sagt der Compliance-Experte Prof. Dr. Peter Fissenewert von der internationalen Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm in Berlin. "Die Vergabepraxis scheint willkürlich. Genau das ist ein Einfallstor für Compliance-Vergehen. Der ADAC muss sich hier dringend professionalisieren und seine Aufgaben als Unternehmen wahrnehmen." Faktisch besteht der ADAC aus einer besonderen Drei-Säulen-Struktur: Aus Verein, einer europäischen Aktiengesellschaft und einer Stiftung.

Was bedeutet der Compliance-Verstoß im Fall der ADAC-Anwälte nun für die Verbraucher? "Jedes ADAC-Mitglied, das den Anwaltsempfehlungen des ADAC folgt, ist potentiell geschädigt. Denn diese Mitglieder bekommen im Zweifel nicht den Anwalt zugewiesen, der für ihre Probleme optimal aufgestellt ist", so Fissenewert weiter. Die Bild am Sonntag hatte bereits am 16. September 2018 erstmals über die "Anwalt-Affäre beim ADAC" berichtet. Hintergrund des Berichts war die Tatsache, dass eine lukrative Stelle zum ADAC-Vertragsanwalt ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung wurde durch den ADAC-Clubsyndikus vorgenommen. Ihm wurden sämtliche Bewerbungen vorgelegt. Am Ende wurde er selbst ausgewählt. Auf Anfrage der Bildzeitung sagte eine ADAC-Sprecherin, dass der Clubsyndikus zu keinem Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess involviert war. Fakt sei aber: Laut einer internen E-Mail war der Mann sehr wohl am Verfahren beteiligt. Auf Nachfrage wollte der ADAC nun keine weiteren Details mehr nennen und schwieg.

Dieses Vorgehen ist fragwürdig, nicht nur unter Compliance-Gesichtspunkten. Einer der wesentlichen Compliance-Aspekte ist es, möglichst transparent zu sein und einem bösen Anschein offensiv entgegenzutreten. Nun mag man auch in Compliance-Kreisen anmerken, dass der Ausschreibende sich selbst bewerben darf. "Dann aber muss das Verfahren besonders transparent sein. Der Ausschreibende darf eben nicht in den Entscheidungsprozess involviert sein und seine Auswahl muss jedem Drittvergleich standhalten," so Compliance-Spezialist Fissenewert. Die internationale Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm ist an sieben Standorten in Deutschland vertreten. Die Spezialisten befassen sich mit allen Facetten des Wirtschaftsrechts. Compliance ist ein Schwerpunkt-Thema der Kanzlei.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Peter Fissenewert
Rechtsanwalt / Partner
Professor für Wirtschaftsrecht
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Kurfürstendamm 237
10719 Berlin
Telefon: +49 30 327942-92
Telefax: +49 30 327942-22
Mobil: +49 151 29180300
fissenewert@buse.de
www.buse.de

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