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Presseinformation Roger Waters
Roger Waters wehrt sich gegen Antisemitismus-Vorwurf durch Münchener Oberbürgermeister Reiter

Berlin (ots)

Als Anwalt von Roger Waters teilen wir auf diesem Wege mit, dass wir beauftragt sind, gegen die Aussagen des Münchener Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Konzert von Roger Waters in der Münchener Olympiahalle rechtliche Schritte einzuleiten. Wie sich aus dem beigefügten Schreiben, welches ich heute an die Landeshauptstadt München im Namen von Herrn Roger Waters geschickt habe, ergibt, stellt die Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 12.6.2018 eine Verletzung des Neutralitätsgebotes des Staates dar. Zudem weist Herr Waters die erhobenen Antisemitismus-Vorwürfe mit aller gebotenen Nachhaltigkeit zurück. Hierzu nehmen wir ebenso Bezug auf den Inhalt unseres Schreibens.

Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt

Roger Waters ./. Landeshauptstadt München OB Dieter Reiter Pressemitteilung vom 12. Juni 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in obiger Angelegenheit zeigen wir Ihnen an, dass wir Herrn Roger Waters vorliegend in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Die entsprechende Bevollmächtigung wird hiermit anwaltlich versichert.

Unser Mandant hat uns mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Hinblick auf die von Ihnen verbreitete nicht akzeptable Pressemitteilung vom 12. Juni 2018 beauftragt. In dieser Pressemitteilung bezeichnen Sie sowohl Äußerungen unseres Mandanten als auch unseren Mandanten selbst wiederholt als antisemitisch. Sie distanzieren sich ferner von dem zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung der Mitteilung bevorstehenden Auftritt unseres Mandanten in der Münchener Olympiahalle und drücken Ihr Bedauern darüber aus, dass der zugrundeliegende Mietvertrag vor Verabschiedung des Stadtratsbeschlusses "Gegen jeden Antisemitismus" geschlossen wurde und aus diesem Grunde der Auftritt unseres Mandanten nicht mehr zu verhindern sei. Sie legen ferner "im Vorfeld des Konzerts" Wert auf die Feststellung, dass die von Ihnen behauptete "antisemitische Stimmungsmache" unseres Mandanten in München weder willkommen sei noch unwidersprochen bleibe.

Wir haben Sie hierzu auf das Folgende hinzuweisen:

Unser Mandant ist entsetzt über Ihre falsche Darstellung von ihm und seinen Äußerungen als antisemitisch. Wir weisen Sie hiermit in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die wiederholt vorgebrachten Vorwürfe des Antisemitismus vollends ungerechtfertigt sind und jeder Tatsachengrundlage entbehren.

Nicht zuletzt deshalb, weil Ihre Äußerungen in erheblichem Maße geeignet sind, das Ansehen unseres Mandanten in der Öffentlichkeit herabzusetzen, verletzen Sie durch Ihre Äußerungen in mehrerlei Hinsicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. Da Sie sich zudem in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München geäußert haben und Ihre Äußerungen auf dem offiziellen Stadtportal www.muenchen.de veröffentlicht wurden, stellen Ihre Äußerungen auch einen hoheitlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten dar. Dieser Eingriff verletzt sowohl das Neutralitätsgebot als auch das Gebot der Sachlichkeit. Auch und gerade deshalb ist der Eingriff rechtswidrig.

1. Insbesondere verletzen Ihre Äußerungen das Neutralitätsgebot. Wie Sie wissen, muss, wenn ein Inhaber eines Amtes am Meinungskampf teilnimmt, grundsätzlich sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt. Nimmt aber ein Amtsträger für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezieller Weise in Anspruch, so ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen. Durch Ihre verbreitete Pressemitteilung verletzen Sie dieses Neutralitätsgebot in mehrerlei Hinsicht:

So ist zunächst festzustellen, dass Ihre Äußerungen zu dem bevorstehenden Auftritt unseres Mandanten einem regelrechten Boykottaufruf gleichkommen. Ihre diesbezüglichen Äußerungen können vom angesprochenen Leser nur dahingehend verstanden werden, dass der Auftritt unseres Mandanten bedauerlicher Weise nicht verhindert werden konnte und er als Person insgesamt in München nicht willkommen ist. Insbesondere da Sie zudem diese Schilderungen mit dem haltlosen Vorwurf des angeblichen Antisemitismus verbinden, verletzen Sie eindeutig Ihre Neutralitätspflichten.

2. Gerade dieser wiederholt vorgebrachte und vollkommen haltlose Vorwurf des Antisemitismus gegen unseren Mandanten verletzt auch Ihre Verpflichtung zur Sachlichkeit. Diese erfordert schließlich, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden, Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlichen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen. Auch diesen Maßstäben werden Ihre Äußerungen ersichtlich in keinem einzelnen Punkt gerecht.

Ihre Äußerungen beruhen deshalb bereits nicht auf einem zutreffenden Tatsachenkern. Richtig ist allein, dass unser Mandant sich wiederholt kritisch mit der Politik des Staates Israel auseinandergesetzt hat und seit vielen Jahren für die Wahrung der Menschenrechte für jedermann eintritt. Er hat sich zu keinem Zeitpunkt abfällig über Menschen jüdischen Glaubens geäußert und würde sich auch niemals derart äußern. Vor dem Hintergrund, dass sowohl enge Freunde als auch Familienmitglieder unseres Mandanten jüdischen Glaubens sind, nimmt unser Mandant Ihre unbegründeten Anwürfe auch mit großem Befremden zur Kenntnis.

Nach alledem sind Ihre vorzitierten Äußerungen über unseren Mandanten in Gänze rechtswidrig. Wir haben Sie daher hiermit namens und in Vollmacht von Herrn Roger Waters aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die vorzitierte Pressemitteilung vom 12. Juni 2018 von der Internetseite www.muenchen.de entfernt wird und uns bestätigen, dass die Mitteilung auch künftig weder durch Sie persönlich noch durch die Landeshauptstadt München erneut veröffentlicht oder verbreitet wird.

Ihrer bestätigenden Rückäußerung erlauben wir uns bis

18.00 Uhr

entgegenzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: CS@Schertz-Bergmann.de

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