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Frost mit Sprengkraft

Wiesbaden (ots)

Eisige Kälte im Winter bedeutet oft teure Schäden an Wohngebäuden. Die Ursache: Gefrorenes Wasser kann Wasser- und Heizungsrohre sprengen. Im Jahr 2024 hat die R+V Versicherung Frostschäden in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro verzeichnet.

"Bei geplatzten Wasser- und Heizungsrohren droht ein massiver Wasserschaden, der teure Reparaturen nach sich ziehen kann", sagt Cornelia Flörcks, Expertin für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. Das Fatale: Meist wird der Schaden erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden ausbreitet. Im Jahr 2024 haben R+V-Versicherte Schäden in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro gemeldet. Im Winter 2020/2021 hatte es Deutschland noch kälter erwischt: Der Deutsche Wetterdienst berichtete damals von "lange nicht erlebter eisiger Kälte" und nächtlichen Temperaturen bis -26 Grad. Die R+V verzeichnet für 2021 Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 6,2 Millionen Euro.

Umgang mit gefrorenen Wasserleitungen

Doch was tun, wenn eine Leitung eingefroren ist? "Die Hausbesitzer und -besitzerinnen können größeren Schaden verhindern", erklärt Flörcks. "Sie sollten umgehend die Wasserleitung an der Hauptzufuhr abstellen." Dann sollte das betroffene Gebäude beheizt werden - auf Temperaturen von mehr als fünf Grad. "Auf keinen Fall die Wasserleitungen mit einer offenen Flamme auftauen. Dadurch können zusätzliche Schäden an der Leitung entstehen", warnt die R+V-Expertin. Im nächsten Schritt gilt es, den Auftauprozess zu überwachen, um ein mögliches Leck schnell zu orten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Wasseruhr: Läuft sie trotz geschlossener Wasserhähne, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.

Natürlich lassen sich Frostschäden am besten durch Vorsorge verhindern. "Im Winter sollte die Heizung nie ganz ausgestellt werden. Das gilt auch für wenig genutzte Nebenräume", empfiehlt Cornelia Flörcks. "Dabei schützt die Frostschutzstellung die Heizkörper - jedoch nicht die Rohre." In leerstehenden Gebäuden oder beim Wasseranschluss im Garten sollte man das Wasser unbedingt aus den Leitungen ablassen.

Platzt doch eine Wasserleitung, sollten die Betroffenen das schnell ihrer Versicherung melden. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung übernimmt die Hausratversicherung.

Pressekontakt:

Gesa Fritz
Konzern-Kommunikation
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 533-52284
E-Mail: gesa.fritz@ruv.de

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