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OLG Saarbrücken verlangt von der Daimler AG Aufklärung hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung

Bremen (ots)

Mit dem OLG Saarbrücken hat sich ein weiteres Oberlandesgericht dahingehend positioniert, dass es im Zuge des Mercedes Abgasskandals eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG sieht.

Das bedeutet, der Autohersteller muss erläutern, dass und warum der Vortrag des von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Klägers nicht zutrifft. Dieser hatte vorgetragen, dass sein Fahrzeug (ein Mercedes-Benz mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 6) über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verfügt, dass aufgrund dieser die Stickoxid-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten werden und dass die Daimler AG diese Umschaltlogik zudem im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt hatte. Kann die Daimler AG diese Vorwürfe nicht überzeugend ausräumen, sieht das Oberlandesgericht Saarbrücken einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB.

Im Zuge dieser Verfügung gibt das OLG der Daimler AG zudem auf, ein KBA-Schreiben vorzulegen, in dem der Autobauer bereits vom KBA zur Aufklärung hinsichtlich der Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aufgefordert worden war. Auch den Rückrufbescheid des KBA den streitgegenständlichen Wagen betreffend muss die Daimler AG auf Anordnung des Oberlandesgerichts vorlegen.

In bisherigen Verfahren hatte die Daimler AG diese und ähnliche Schreiben lediglich in stark geschwärzter Form vorgelegt. Die Gerichte halten dies in aller Regel nicht für ausreichend.

Der Hinweis des OLG Saarbrücken reiht sich ein in eine Reihe von verbraucherfreundlichen Hinweisen, Beschlüssen und auch Urteilen im Mercedes Abgasskandal. Daimlers Behauptung, Landes- und Oberlandesgerichte würden zu 95% für den Autobauer entscheiden ist damit ad absurdum geführt. Die Daimler AG versucht mit dieser Desinformationskampagne, betroffene Autofahrer vom Klagen abzuhalten. Wäre sie tatsächlich so siegesgewiss, wie sie behauptet, wäre dies wohl kaum nötig. Doch entgegen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit weiß die Daimler AG sehr genau, dass sich der Wind dreht und der Autobauer zumindest hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung vor einer flächendeckenden Niederlage steht. Diese unzulässige Abschalteinrichtung ist für den verpflichtenden Rückruf von hunderttausenden Mercedes Dieseln verantwortlich, deren Käufer ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können.

HAHN Rechtsanwälte bietet dabei einen kostenfreien Betroffenheitscheck, sowie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem auf den Mercedes Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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