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Lloyd Fonds AG will Schiffsfondsanleger zu Aktionären machen: Wie sollen die 18.000 Anleger abstimmen?

Hamburg (ots)

Das Emissionshauses Lloyd Fonds AG hat den Anleger von elf Schiffsfondsgesellschaften jüngst ein Umtauschangebot gemacht. Die 18.000 Kommanditisten sollen sich bis Ende März 2015 entscheiden, ob sie ihre Kommanditanteile in neue Aktien der Lloyd Fonds AG umtauschen wollen. Auf den Gesellschafterversammlungen müssten die Anleger entsprechende Beschlüsse zur Umwandlung mit 75%iger Mehrheit fassen. Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich dabei für die betroffenen Anleger?

"Die Umwandlung von Kommanditanteilen an Schiffsfonds in Aktien mit täglicher Handelbarkeit hört sich zunächst einmal ganz gut an", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. "Doch bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Aktion mehr als eine Verzweiflungstat. In der Vergangenheit haben solche Projekte jedenfalls nicht funktioniert", so der Anwalt Hahn. Laut der aktuellen Berichterstattung des Fondstelegramms vom 06. Februar 2015 könne dadurch eventuell die Verhandlungsposition gegenüber Charterern und Banken gestärkt und die Gefahr des Notverkaufs einzelner Schiffe reduziert werden. Die entscheidende Frage sei jedoch, wie viele Anteile an der Lloyd Fonds AG der angemessene Preis für den jeweiligen Kommanditanteil sind. Zur Beantwortung habe die Lloyd Fonds AG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat (RBS) mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt. Auf der Basis des für die Aktiengesellschaft ermittelten Wertes sei von einem Wert von 3,54 Euro für jede der rund 9,2 Millionen Stückaktien auszugehen. Daraus ergebe sich ein Anteil des Schiffsfonds-Pakets mit 45,8 Millionen Aktien. Ob der einzelne Anleger für seinen KG-Anteil einen angemessenen Aktienanteil erhalten wird, bleibt nach Meinung von Hahn abzuwarten.

"Die betroffenen Anleger sollten die geplante Umwandlung ihrer KG-Anteile zum Anlass nehmen, sich zur Stärkung ihrer gemeinsamen Verhandlungsposition zusammen zu schließen und zeitnah eine Interessensgemeinschaft zu gründen", meint Hahn weiter. "Vielleicht lässt sich ja aktuell aus der Lloyd Fonds-Gruppe wirtschaftlich für die betroffenen Anleger noch mehr herausholen. Hahn Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger dieser drei Schiffsfonds vertreten, bietet den Betroffenen Gesellschaftertreffen am 25. März 2015 in Köln, am 26. März 2015 in Berlin und am 27. März 2015 in Hamburg jeweils um 18:00 Uhr an. Die genauen Veranstaltungsräumlichkeiten werden nach Eingang der Anmeldung noch bekannt gegeben. Auf den Gesellschaftertreffen soll die Gründung einer Interessensgemeinschaft besprochen werden. Die betroffenen Anleger sollten laut Hahn in jedem Fall auch fachanwaltlich prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den beratenden Banken, insbesondere der Deutsche Bank AG, und wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne gegenüber den Gründungsgesellschaftern und der Treuhandkommanditistin erfolgreich durchsetzen lassen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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