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Winterreifen - was ist Pflicht, was sind die Vorteile?

Berlin (ots)

Der Herbst ist da - Zeit für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Doch wann sollten die Reifen gewechselt werden? Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt Antworten auf diese und weitere Fragen.

Besteht in Deutschland Winterreifenpflicht?

Es gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen mit der bisherigen MS-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz.

Warum eigentlich Winterreifen?

Winterreifen haben eine andere Gummimischung und ein anderes Rillenprofil als Sommerreifen. Unterhalb von etwa plus sieben Grad haften Winterreifen dank ihrer Gummimischung besser als Sommerreifen.

"Von O bis O" - wozu der Leitsatz?

Die Faustregel "Von O bis O", von Oktober bis Ostern, dient als Orientierungshilfe, den idealen Zeitpunkt für den Reifenwechsel zu beherzigen.

Sind die Regeln zu Winterreifen in der EU einheitlich?

Nein, man sollte sich unbedingt vor Reiseantritt informieren, wie die Regelungen zu Winterreifen und zum Winterstraßenverkehr im Ziel-Land sind.

Welche Konsequenzen sind denkbar, wenn Autofahrer keine Winterreifen aufziehen?

Wer ohne Winterreifen durch Schnee und Eis fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs 80 Euro. Außerdem drohen ein Punkt in Flensburg und Leistungskürzungen des Versicherers im Schadenfall.

Zur vollständigen Pressemitteilung und zum TV-Link: 
http://ots.de/sqZuxC

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:

Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Pannen- und Unfallhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Pressekontakt:

ACE Pressestelle
Tel.: 030 278 725-15
Mail: presse@ace.de

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