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NOZ: Niedersächsischer Verfassungsschutz sieht noch keinen Grund für Beobachtung der AfD

Osnabrück (ots)

Niedersächsischer Verfassungsschutz sieht noch keinen Grund für Beobachtung der AfD

Präsidentin Brandenburger: "Populismus begründet aber noch keinen Beobachtungsauftrag"

Osnabrück. In Niedersachsen hat der Verfassungsschutz die rechtspopulistische Partei AfD im Auge, sieht aber noch keinen Anlass zur geheimdienstlichen Beobachtung. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger: "Der Verfassungsschutz wird das offen zugängliche Material fortlaufend auf das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine extremistische Ausrichtung bewerten." Die rechtspopulistische AfD greife Stimmungen und Ressentiments in der Bevölkerung gegen Asylbewerber auf, um sie auf die politische Ebene zu bringen. "Populismus begründet aber noch keinen Beobachtungsauftrag durch den Verfassungsschutz", betonte Brandenburger. Wenn aber Vorurteile und Ressentiments die entscheidende Grundlage für die Programmatik und den politischen Forderungskatalog einer Partei seien, könnte dies ein Anhaltspunkt für das Vorliegen extremistischer Bestrebungen sein. Es gelte jetzt, die weitere Entwicklung zu überprüfen.

Brandenburger sagte: "Ob die AfD analog zur Entwicklung der Partei "Die Republikaner" in den 1990er Jahren den Weg von einer rechtspopulistischen zu einer rechtsextremistischen Partei vollzieht, wird vermutlich ihre weitere Positionierung im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zeigen." Die parteiinternen Auseinandersetzungen und die Abspaltung der Allianz für Fortschritt und Allianz (ALFA) seien ein Zeichen für eine solche Radikalisierung. Die Präsidentin des Verfassungsschutzes sagte: "Die jüngsten Äußerungen der Parteivorsitzenden Petry und ihrer Stellvertreterin von Storch zum Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen an der deutschen Grenze setzen diese Linie fort."

Deutschlandweit sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls keinen Grund zur Überwachung der AfD. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich wie zuvor schon SPD-Chef Sigmar Gabriel für eine solche Beobachtung ausgesprochen.

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