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NOZ: Patientenschützer bezeichnen Anspruch auf Haushaltshilfe und Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt als überfällig

Osnabrück (ots)

Patientenschützer: Anspruch auf Haushaltshilfe und Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt "überfällig"

Teil der Krankenhausstrukturreform - Sprecher Brysch fordert Ausweitung auf Demenzkranke

Osnabrück. Wer aus der Klinik entlassen wird und sich zu Hause vorerst nicht selber versorgen kann, hat ab dem 1. Januar 2016 Anspruch auf eine Haushaltshilfe und auf Nachsorge durch einen Pflegedienst. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) nannte der Vorstand der deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch diese Neuregelung "überfällig". Gleichzeitig kritisierte er, dass diese Hilfe nur bei körperlichen Beeinträchtigungen greife. "Gerade Demenzkranke werden durch einen Klinikaufenthalt oft aus der Bahn geworfen", betonte Brysch. Sie brauchten deshalb nach dem Krankenhaus besondere Nachsorge, die auf ihre Einschränkungen eingehe. "Hier muss der Gesetzgeber nachbessern", forderte Brysch. Auch könnten im Haushalt lebende Personen nicht immer die Versorgung leisten. "Dann muss die Krankenkasse ebenfalls für externe Hilfe sorgen und darf sich nicht wegducken", so Brysch.

Die Versorgungslücke wurde im Zuge der jüngsten Krankenhausstrukturreform geschlossen. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gilt der neue Anspruch nicht nur für frisch aus der Klinik Entlassene, sondern auch für jene Patienten, die gerade einen ambulanten Eingriff hinter sich haben oder die zu Hause schwer erkranken, etwa an einer schweren Grippe.

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Telefon: +49(0)541/310 207

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