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2016 kommen Idiotentest und Strafzettel schneller, Elektro-Mietwagen werden seltener

Köln (ots)

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 treten verschiedene Gesetzesänderungen und Bestimmungen in Kraft, die man auch als Mietwagenfahrer im Hinterkopf haben sollte. So gibt es künftig verschärfte Promillebestimmungen in Bayern, computergestützte Tempokontrollen in Niedersachsen und ein Lärmlimit für Auspuffanlagen.

Bayern macht Ernst in Sachen Alkohol am Steuer. Ab 2016 droht dort jedem, dem der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen wird, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Basis der Verschärfung ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Az. 11 BV 14.2738). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille. Zukünftig können bereits geringere Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen. Eine ähnliche Regelung gibt es in Baden-Württemberg. Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de in Köln warnt: "Bei einer Promillefahrt steht ganz schnell der Versicherungsschutz auf der Kippe. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Mietfahrzeug."

Den Tacho im Blick behalten sollte man zukünftig auf der Bundestraße 6 zwischen dem niedersächsischen Laatzen und Gleidingen. Auf der unfallträchtigen Strecke wird die automatische Tempoüberwachung "Section Control" gestartet und die Geschwindigkeit mittels eines neuen Messverfahrens über einen längeren Abschnitt erfasst. Ähnliche Überwachungsanlagen sind bereits in Österreich, in den Niederlanden ("Trajectcontrole") sowie in Italien ("Tutor") im Einsatz. "Neben Bußgeld und eventuellen Punkten müssen Temposünder auch mit saftigen Bearbeitungsgebühren rechnen, wenn bei einem Mietwagen der Fahrer erst noch ermittelt werden muss", erklärt Bechtel. Eine weitere Änderung ab 2016: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. "Das ist deutlich weniger als bisher", sagt Bechtel und prognostiziert: "Das wird die kleine Zahl von Elektromobilen in den Mietwagen-Flotten kaum erhöhen." Zudem gelten Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Deshalb besitzen sie kein Steuerprivileg.

Änderungen gibt es wie erwähnt auch in Sachen Lärmschutz. Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Personenwagen - zum Beispiel ein Klappenauspuff - die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. "Es versteht sich von selbst, dass alle seriösen Mietwagenanbieter ihren Fahrzeugpark entsprechend der neuen Verordnung ausrichten", versichert Frieder Bechtel.

Über billiger-mietwagen.de:

www.billiger-mietwagen.de ist der größte Produkt- und Preisvergleich für Mietwagen in Deutschland. Nutzer sparen bis zu 50 Prozent und profitieren von der transparenten Darstellung der Angebote: Versicherungen und Zusatzleistungen sind auf einen Blick vergleichbar. Kunden können sich von Reisefachleuten über eine kostenlose Infoline beraten lassen. Bis 24 Stunden vor Anmietung ist die Stornierung des Mietwagens kostenfrei. 2014 kürte "FOCUS-MONEY" das Internetportal zum 5. Mal in Folge zum "besten Mietwagenvermittler". Beim "umfangreichsten Test" deutscher Mietwagen-Portale erhielt es von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) und N24 in der Kategorie "Transparenz" die Bestnote 1,3 und wurde Gesamtsieger aus 14 Portalen. Bei "Service-Champions" erreichte billiger-mietwagen.de unter 7 Mietwagen-Vergleichsportalen Platz 1. TÜV SÜD zeichnete billiger-mietwagen.de 2014 zum 10. Mal in Folge mit dem "s@fer-shopping"-Zertifikat für geprüfte Qualität, Sicherheit und Transparenz aus. Über 180.000 Mietwagen-Kunden bewerten billiger-mietwagen.de durchschnittlich mit 4,5 von 5 Sternen.

Pressekontakt für Rückfragen:

Frieder Bechtel, Tel: 0221/16790-008,
E-Mail: presse@billiger-mietwagen.de,
Dompropst-Ketzer-Str. 1-9, 50667 Köln, Fax: 0221/16790-099,
www.billiger-mietwagen.de

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