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Lovells-Mandantin FORIS AG mit einstweiliger Verfügung gegen Deutsche Börse AG erfolgreich

Frankfurt am Main (ots)

Das Landgericht Frankfurt/Main hat heute
(Donnerstag) mit seinem Urteil (AZ 3-13 O 110/01) einem Antrag der
FORIS AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche
Börse AG überwiegend stattgegeben. Die FORIS AG wird von der
Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells Boesebeck Droste vertreten. Nach
dem Richterspruch ist es der Deutschen Börse AG untersagt, die neuen
Ausschlussregelungen für Penny-Stocks auf die FORIS AG innerhalb der
ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Regelwerkes
anzuwenden.
"Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen, dass die
Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer Markt jedenfalls nicht über
Nacht einseitig ändern darf", erklärte FORIS-Anwalt Dr. Benedikt
Bräutigam von der Sozietät Lovells Boesebeck Droste: "Der Neue Markt
ist - auch nach Auffassung der Deutschen Börse AG - privatrechtlich
organisiert. Beim Regelwerk handelt es sich somit um Allgemeine
Geschäftsbedingungen, die nur unter besonderen, engen Voraussetzungen
nachträglich einseitig geändert werden können. Ob diese
Voraussetzungen hier vorliegen, erscheint uns zweifelhaft".
Das Gericht hat entschieden, dass jedenfalls die einseitige
Änderung des Regelwerkes Neuer Markt mit einer Ankündigungsfrist von
nur wenigen Wochen unangemessen kurz und damit nach den Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches unbillig und unwirksam ist. Die
Deutsche Börse AG muss der FORIS AG Gelegenheit geben, sich - auch
durch Beschlüsse ihrer ordentlichen Hauptversammlung - auf die neuen
Regelungen einzustellen.
"Dabei gilt das Verbot, den neuen Ausschlussgrund anzuwenden nur
im Verhältnis zur FORIS AG, nicht aber gegenüber allen am Neuen Markt
notierten Unternehmen", betonte Dr. Benedikt Bräutigam von Lovells
Boesebeck Droste: "Obwohl die Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer
Markt bereits häufig einseitig geändert hat, ist dies - soweit
ersichtlich - die erste gerichtliche Entscheidung zur Zulässigkeit
dieser einseitigen Änderungen des Regelwerkes. Für andere am Neuen
Markt notierte Unternehmen, die vom Ausschluss nach den neuen
Penny-Stocks-Regelungen bedroht sind, ist das Urteil eine
Aufforderung, sich ebenfalls hiergegen zur Wehr zu setzen".
Gerne beantworten wir Ihre Anfragen:
Lovells Boesebeck Droste
Hans-Joachim Allgaier
Public Relations Manager
Tel.: 069 - 962 36 - 666
Fax:  069 - 962 36 - 410
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