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WAZ: Mit Steuergeld zockt man nicht. Kommentar von Sven Frohwein

Essen (ots)

Die Richter am Bundesgerichtshof haben noch Beratungsbedarf. Das Thema Zinswetten ist selbst für sie offenbar zu komplex für eine schnelle Entscheidung. Die Deutsche Bank dürfte sich trotzdem nicht freuen. Denn das, was sie bereits in Karlsruhe zu hören bekamen, kann ihnen nicht geschmeckt haben.

Die Bank habe ihre Beratungspflicht bei risikoreichen Zinsgeschäften vernachlässigt, ließ sie das Gericht wissen. Drohungen mit einer "zweiten Finanzkrise" durch das Urteil will der BGH nicht gelten lassen. Völlig zu Recht. Hatte sich die Deutsche Bank nicht damit gerühmt, ohne fremde Hilfe die Lasten der Finanzkrise geschultert zu haben? Sie wird auch potent genug sein, mögliche Schadenersatzforderungen abzufangen.

Ob es zu einem richtungsweisenden Urteil kommt, steht allerdings in den Sternen. Im Zweifel müssen die Gerichte im Einzelnen abwägen, ob das Risiko der Zinswette überschaubar war. Das mag für Unternehmer ohne entsprechendes Wissen nur selten gelten, für Stadtkämmerer in der Regel schon.

Die hätten aber vor allem eins beachten müssen: Mit Steuergeld zockt man nicht.

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