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Wenn der eigene Job Geld kostet - so lassen sich Aufwendungen steuerlich absetzen

Bonn (ots)

Rechnungen sammeln lohnt - vor allem für die
Steuererklärung. Der Fiskus zieht Arbeitnehmern automatisch eine 
Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr ab. Dennoch kann es sich
lohnen, die tatsächlichen Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur 
oder die Fahrten zur Arbeitsstätte individuell beim Finanzamt 
anzugeben. Voraussetzung für die Anerkennung von Berufskleidung: Sie 
ist nicht alltagstauglich. So kann ein Arzt zwar seinen weißen Kittel
absetzen, nicht aber den schicken Pullover darunter. Wer für seinen 
Job Fachliteratur anschafft oder selbst Geld in 
Weiterbildungsseminare investiert, kann diese Kosten ebenfalls Steuer
mindernd aufführen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die täglich 
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln. Vor allem für diese können
sich durch individuelle Angaben Steuervorteile ergeben: Zwar hat der 
Gesetzgeber ab 2007 für die ersten 20 Entfernungskilometer zur 
Arbeitsstelle ein Abzugsverbot eingeführt. Doch das niedersächsisches
Finanzgericht (Az. 7V 21/07) hat diese Vorschrift schon als Verstoß 
gegen das im Einkommenssteuerrecht gültige Prinzip der Besteuerung 
nach finanzieller Leistungsfähigkeit eingestuft. Möglicherweise 
erklärt das Bundesverfassungsgericht die Regelung daher rückwirkend 
für ungültig.
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, dass die Werbungskostenpauschale 
seine tatsächlichen Kosten abdeckt, macht seine Ausgaben in der 
Anlage N geltend. Für Berufspendler kann es sich lohnen, sich auch 
für die ersten 20 Kilometer ihrer Fahrten einen Freibetrag auf der 
Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür genügt ein Anschreiben mit 
dem Hinweis auf das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts. Die 
Entscheidung, ob das Abzugsverbot rechtens ist, fällt das 
Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch 2007.
Juni 2007 
   Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de 
   Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle.
Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH 
   Bonner Straße 328 
   50968 Köln 
   Tel. 0221/348038-11

Pressekontakt:

Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228/95904-92
www.psd-bank.de

Original content of: Verband der PSD Banken e.V., transmitted by news aktuell

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