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CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Dr. Florian Herrmann zu Straßenausbau-Beiträgen: Freie Wähler sorgen mit populistischer Kehrtwende für Unruhe

"Die Forderung der Freien Wähler nach Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge ist ein populistische Kehrtwende und wäre ein großer Schaden für unsere Kommunen", erklärt Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags.

Die Regelungen zum Straßenausbau-Beitragsrecht sehen unter anderem vor, dass Städte und Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben sollen. Das Straßenausbau-Beitragsrecht ist erst 2016 geändert worden. Nach intensiver Diskussion haben alle Fraktionen in ihren Gesetzentwürfen an der "Soll"-Regelung festgehalten. Die Freien Wähler hatten in ihrem eigenen Gesetzentwurf sogar betont, dass das "sollen", wie juristisch üblich, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, als "müssen" auszulegen ist. "Dass nun aber ausgerechnet die Freien Wähler, die sich öffentlich gerne als Anwälte der Kommunen inszenieren, die Städte und Gemeinden so verunsichern, ist ein starkes Stück", macht Herrmann deutlich und verdeutlicht: "Alle Parteien im Bayerischen Landtag - auch die Freien Wähler - haben einem Antrag zugestimmt, die aktuelle Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren, also zum 1. April nächsten Jahres. Der Vorstoß jetzt kommt also zur Unzeit und schafft nur Unruhe. Dass die Freien Wähler die zwei Jahre nicht abwarten zeigt, dass sie an Fakten aus der Praxis nicht interessiert sind."

"Es ist unverständlich, dass die Freien Wähler jetzt plötzlich die komplette Abschaffung fordern und unseren Gemeinden und Städten Beitragsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe zumuten wollen", so Herrmann weiter. "Selbst ein kompliziertes Umverteilungssystem über den Freistaat Bayern zur Gegenfinanzierung ist sicherlich nicht im Sinne der Kommunen. Die Freien Wähler schwächen damit die Eigenständigkeit der örtlichen Lokalpolitiker und machen sie vom Tropf des Freistaats abhängig.

Der CSU-Politiker macht deutlich: "Wir werden uns - genau wie vom Landtag beschlossen - das aktuelle Gesetz bis zum Frühjahr 2018 vor dem Hintergrund aktueller Urteile und der gängigen Praxis noch einmal genau ansehen. Unser Anliegen ist ganz klar: Wir wollen den Kommunen ihre Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Die finanzielle Beteiligung der Bürger muss dabei mit einem gesundem Augenmaß erfolgen."

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