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Geplante Veränderung im Gesundheitsfonds: BKK Mobil Oil unterstützt das Modell eines Hochrisikopools

Hamburg (ots)

Im Bundesversicherungsamt (BVA) wird derzeit über Korrekturen am Gesundheitsfonds debattiert. Geplant ist die Einführung einer Sonderregelung, die die hohen Behandlungs- und Versorgungskosten in den letzten Lebensmonaten eines Menschen in das Verteilungsprinzip des Fonds integrieren soll. Die methodisch fragwürdige Sonderlösung für diese spezielle Hochkostensituation biete hier nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Betriebskrankenkasse Mobil Oil keine zufriedenstellende Lösung und führe zudem zu einem weiteren Ungleichgewicht im Finanzierungsmodells des GKV-Systems. Konsequenz der Neuregelung wäre zudem eine relevante West-Ost-Verschiebung von geschätzt 250 Millionen Euro, die bestehende Probleme in den alten Bundesländern als auch die einseitige Belastung der Innungs-, Ersatz und Betriebskrankenkassen verschärfe. Die Einführung eines Hochrisikopools, der die Risiken aller hohen Leistungen abdeckt, könnte stattdessen die Risiken auf alle Kassenarten verteilen und für Stabilität im GKV-System sorgen. Entsprechend sieht Heise die Gesundheitspolitik gefordert, den gegenwärtigen Alleingang des BVA umgehend zu stoppen und einer Veränderung am System des Gesundheitsfonds vielmehr eine politische und breite wissenschaftliche Auseinandersetzung voranzustellen.

"Es kann nicht im Interesse der Gesundheitspolitik sein, dass das Bundesversicherungsamt als ausführende Behörde die parlamentarische Sommerpause nutzt, um eine solche folgenreiche Änderung am komplexen Systems des Gesundheitsfonds ohne vorherige politische Diskussion umzusetzen", bezieht Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, Stellung.

Noch dazu sei die Umgestaltung methodisch nicht begründbar und führe an der Zielsetzung vorbei. Die Unterdeckung der Kosten in den letzten Lebenswochen würde nur leicht gesenkt, gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aber dazu führen, dass es bei vielen im Morbi-RSA berücksichtigten, zuschlagsfähigen Krankheiten zu ungerechtfertigten Zuschlägen kommt. Mit dieser Begründung ist der als "Annualisierungsmodell" bezeichnete Vorschlag des beratenden wissenschaftlichen Beirats in der Vergangenheit mehrfach vom BVA selbst abgelehnt worden. Der umbenannte und geringfügig modifizierte Ansatz, der jetzt eingeführt werden soll, kommt in Modellrechnungen jedoch zum exakt gleichen Zuweisungsergebnis wie das zuvor zurückgewiesene Modell. Das Ziel der geplanten Änderungen, eine den tatsächlichen Ausgaben besser entsprechende Zuteilung der Finanzmittel zu erreichen, würde folglich nicht erreicht.

"Eine methodisch sinnvolle Ergänzung des bestehende Systems und wesentlich zielführender als eine Sonderregelung für Verstorbene ist eine einheitliche Behandlung aller vom Fonds nicht berücksichtigten, hohen Leistungsfälle", so Mario Heise weiter. Als solche gelten beispielsweise auch Frühgeburten oder überdurchschnittlich behandlungs- und kostenintensiven Krankheitsverläufe wie z. B. Unfälle. Eine wirkungsvollere und einfachere Lösung für die Problematik der Unterdeckung von bestimmten Einzelgruppen wie zum Beispiel bei Verstorbenen sieht Heise in der Ergänzung des Gesundheitsfonds durch einen sogenannten Hochrisikopool. Aus diesem "Finanzpool" könnten ab einem festgelegten Betrag die Kosten für alle teuren Fälle und nicht nur für Verstorbene finanziert werden, erklärt Heise.

Erstaunlich sei der aktuelle eilige Vorstoß des BVAs auch vor dem Hintergrund, dass die jüngste Bewertung der bisherigen Regelung positiv ausgefallen war und einzelne Änderungen am Finanzierungssystem eigentlich erst nach einer ausreichenden wissenschaftlichen und politischen Bewertung vorgenommen werden sollten. "Der Morbi-RSA wirkt, kurzfristige Anpassungen seien nicht erforderlich" hieß es noch im Januar 2012 aus dem Gesundheitsministerium.

Pressekontakt:

Antje Eckert
Telefon: 040 3002-11402
E-Mail: Antje.Eckert@bkk-mobil-oil.de

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