Berliner Morgenpost: Eine Entscheidung, die die Wähler stärkt
Berlin (ots)
Das Schöne am Bundesverfassungsgericht ist, dass es bei aller der juristischen Präzision geschuldeten Umständlichkeit seiner Urteile im Prinzip einer Linie treu bleibt, die den Kollegen Politikern immer wieder mal abhanden kommt. Es entscheidet im Sinne des Volkes, nicht nur im Namen des Volkes. Ob es ums Nichtraucherschutzgesetz geht oder um die Meinungsfreiheit, ums Tragen von Kopftüchern oder den Großen Lauschangriff - die Karlsruher Richter stärken immer wieder die Freiheit des Einzelnen, schützen Grundgesetz und Bürger vor leichtfertigen Eingriffen der Politik. Das kommt meist etwas unverständlich daher, und bei der Urteilsbegründung können nur wenige folgen, aber im Kern sind die Urteile, ist die Summe dieser Urteile so etwas wie in juristische Formeln verpackter gesunder Menschenverstand. Das gilt auch für das Urteil zum Vertrag von Lissabon. Dessen generelle Zielsetzung ist ja richtig. Europa, die Staaten der Europäischen Union näher zusammenrücken zu lassen, dabei die hochkomplexen Entscheidungsstrukturen zu verschlanken und dem Brüsseler Apparat wenigstens erste Konturen eines persönlichen Gesichts zu geben, das alles ist überfällig und in seiner Langsamkeit für ungeduldigere Gemüter kaum zu ertragen. Also haben die Karlsruher Richter diesen mühsamen Vertragsprozess auch nicht grundsätzlich infrage gestellt, wie dieser oder jener Kläger insgeheim gehofft haben mag. Sondern sie haben "Ja zu Lissabon" gesagt und gleichzeitig versucht, die Interessen der Bundesbürger im Gestrüpp der neuen Paragrafenwerke einigermaßen hochzuhalten. Denn das ist ja auch klar: Europa als Ganzes schneller, schlanker, entscheidungsfähiger zu machen, ist nur möglich, wenn die Interessen seiner nationalen Einzelteile weniger stark gewichtet werden, wenn nationale Parlamente und Regierungen also Einfluss, Veto- und Gestaltungsrechte abgeben. Womit dann zwangsläufig auch der nationale Wähler an Einfluss verliert. Genau dieser Zwangsläufigkeit hat Karlsruhe einen kräftigen Riegel vorgeschoben. Unter anderem, weil die EU noch immer nicht in einer Weise demokratisch strukturiert ist wie die Bundesrepublik, sondern eher so halb, und zur anderen Hälfte ziemlich bürokratisch und willkürlich. Anders ausgedrückt: Solange das EU-Parlament auf europäischer Ebene nicht die gleichen Rechte hat wie der Bundestag auf nationaler, müssen unsere Volksvertreter, also im Prinzip: wir Wähler, zustimmen, bevor die EU Regeln erlässt, an die wir uns halten sollen. Eigentlich selbstverständlich, aber offenbar von unseren Parlamentariern bisher nicht ausreichend beherzigt. Deshalb müssen sie jetzt nachsitzen in den Sommerferien und ein neues Begleitgesetz erarbeiten - auch das eine Folge der Karlsruher Entscheidung, die einem nicht unbedingt ungerecht vorkommt. Fehlt noch ein Kommentar zum zweiten Teil des gestrigen Urteils, in dem das Gericht auch die eigene Rolle und Bedeutung für den europäischen Einigungsprozess gestärkt hat. Der fällt kurz aus: Das finden wir gut.
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