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Beim Umzug auch an Versicherung und Steuer denken

Köln (ots)

Jeder Umzug lässt sich nahezu reibungslos abwickeln,
wenn die Vorbereitungen stimmen. Im Vorfeld sollten Ortswechsler 
nicht nur an freundliche Helfer denken, die sich um den Transport der
Kisten kümmern. Genauso wichtig ist es, alle offiziellen 
Institutionen rechtzeitig über den Umzug zu informieren.
Viele halten sie für banal, aber bei jedem Wohnungswechsel ist sie
eine große Hilfe: eine gute Checkliste. Im Internet stellen 
verschiedene Anbieter  solche Listen sowie nützliche Tipps rund um 
das Thema Umzug zur Verfügung. Sobald der neue Mietvertrag 
unterschrieben ist, können die Vorbereitungen beginnen. Nach 
Prioritäten geordnet sollten alle einzelnen Schritte in der 
Checkliste aufgeführt und dann nach und nach abgehakt werden. Mit der
fristgerechten Kündigung der alten Wohnung fängt die Umzugsphase an. 
Um die Umzugskisten und eine Spedition oder Freunde, die beim Umzug 
helfen, sollte man sich so früh wie möglich kümmern, damit der 
Wunschtermin auch klappt.
Ummeldungen: Der offizielle Teil des Umzugs
In Kneipen und Restaurants finden sich oft kostenlose Postkarten -
eine charmante Möglichkeit, um Freunden die neue Adresse mitzuteilen.
Banken, Telekommunikationsanbieter und Versicherungen sollte man 
schon frühzeitig über den Umzug informieren und die neue Adresse 
mitteilen. Nach dem Umzug muss das Einwohnermelde- oder Bürgeramt die
neue Anschrift im Personalausweis eintragen. Nicht zu vergessen: Die 
Ummeldung des Autos beim Straßenverkehrsamt. Wer möchte, kann sich 
die Post, die noch an die alte Adresse geliefert wird, per 
Nachsendeantrag schicken lassen. Besteht eine Hausratversicherung, so
muss die Police den neuen Wohnbedingungen anpasst werden. Wichtig 
ist, dass der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme 
übereinstimmen. Andernfalls ist man eventuell unterversichert. "Damit
der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite ist, empfiehlt es 
sich, jeden Quadratmeter der Wohnung pauschal mit 650 Euro zu 
versichern. Damit ist eine Unterversicherung ausgeschlossen", 
erläutert Daniel Meiß, Experte für Hausrat- und 
Wohngebäudeversicherungen bei der AXA Versicherung.
Steuern gespart
Der Angestellte, der aus beruflichen Gründen umzieht, kann die 
Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend 
machen: Wenn der Weg zur Arbeit sich um mindestens eine Stunde 
verkürzt, lassen sich die Aufwendungen absetzen.

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Weitere Informationen für die Presse:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
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