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Wienerberger AG

EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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02.04.2021

Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
Firmenbuch-Nummer 77676f
ISIN AT0000831706

                                   Einladung
         zu der am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 10:00 Uhr Wiener Zeit
     im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
 als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
(COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-
                              GesV) stattfindenden
                       152. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der
     Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des
     Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des
     nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
     Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020
     ausgewiesenen Bilanzgewinns
  3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
  4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2021
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020



Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
In Anbetracht der globalen COVID-19 Pandemie und der aktuellen und zu
erwartenden epidemiologischen Situation vor Ort hat der Vorstand nach
sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die 152. ordentliche Hauptversammlung - wie schon zuvor die
erfolgreich abgehaltene 151. ordentliche Hauptversammlung - ohne physische
Präsenz der Aktionäre abzuhalten.

Die 152. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 4. Mai 2021 wird
somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf
basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV, BGBl II
140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund der
derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger AG jedoch vor, die
152. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) zu
verschieben oder abzuberaumen.

Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der
Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht
Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen
ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail an die
E-Mail-Adresse  fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
[fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die 152. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-
GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies
ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs
1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab
ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel
live im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com]
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer
akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die
Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der
Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der
Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine
Zweiwegverbindung darstellt und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2
AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG
ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den
Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist,
als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen, die spätestens ab 13.
April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
[http://www.wienerberger.com/] verfügbar ist.

Besondere Stimmrechtsvertreter
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs im
Rahmen der virtuellen 152. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich durch
einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten dieser
besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft.

Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 152. ordentlichen Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in dieser
Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen der
nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen:

* Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger
  Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
   beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
  [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at]

* Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
  Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
   oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
  [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at]

* Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt
  Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
   fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
  [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at]

* MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar
  Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
   weigand.wienerberger@hauptversammlung.at
  [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at]


Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser besonderen
Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein entsprechendes
Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur
Verfügung. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der
bereitgestellten Formulare gebeten.

Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten Kontaktdaten
für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer
Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte.

Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen Feld
jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von Instruktionen an
den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw. Wortmeldungen an die
Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der Depotbestätigung genannten
Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die
Vollmacht ungültig.

Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame
Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des
Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchrechts einer der besonderen
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der COVID-19-GesV ist die
Bevollmächtigung einer anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der
virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende Kreditinstitut hat sich für
die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreters zu bedienen und die entsprechende Vollmacht wie
nachfolgend beschrieben fristgerecht zu übermitteln.

Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines der
folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 3.
Mai 2021, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der Gesellschaft einlangen:
per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
per Fax an: +43 1 8900 500 53
per E-Mail an: für Dipl. Vw. Dipl. Jur. Beckermann: 
beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
[beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at]
für Mag. Oberhammer:  oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
[oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at]
für Dr. Fussenegger:  fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
[fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at]
für MMag. Dr. Weigand:  weigand.wienerberger@hauptversammlung.at
[weigand.wienerberger@hauptversammlung.at]
wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist;
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
AT0000831706 im Text angeben.

Durch diese Art der Übermittlung hat der gewählte besondere Stimmrechtsvertreter
unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine Übermittlung der Vollmacht durch
persönliche Vorlage am Versammlungsort ist nicht zulässig. Einzelheiten zur
Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular sowie der Information über die organisatorischen
und technischen Teilnahmevoraussetzungen.

Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Widerruf der
Vollmacht.

Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab Dienstag,
13. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/
] zugänglich:


* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
  Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
  COVID-19-GesV
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7
* Vergütungsbericht 2020
* Erklärungen der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6. ("Wahlen in den
  Aufsichtsrat") gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an die besonderen
  Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
* Frageformular
* alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
  Hauptversammlung


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Aktienbesitz am Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur
berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft
spätestens am Donnerstag, 29. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit ausschließlich
auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen muss:
per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
AT0000831706 im Text angeben.
Per E-Mail:  anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at]
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53

Bitte beachten Sie, dass ohne rechtzeitig einlangende Depotbestätigung die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen kann.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


  1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
     zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
  2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
     natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
     juristischen Personen;
  3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
  4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
     Aktionärs;
  5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit)
beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung
aus.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag,
13. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd
Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am Freitag, 23. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an
Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein,
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den
Aufsichtsrat) in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV
durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter Anträge stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).

Zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben und ersucht um Beachtung der
diesbezüglichen Anmerkungen des Aufsichtsrats in den Beschlussvorschlägen:

Angesichts der derzeitigen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern müssen mindestens
jeweils drei Aufsichtsratsmandate mit Männern bzw. Frauen besetzt sein, um das
Mindestanteilsgebot des § 86 Abs. 7 AktG zu erfüllen.

Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus sechs von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sechs
Kapitalvertretern sind vier Männer und zwei Frauen, von den drei
Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht
daher derzeit aus sechs Männern und drei Frauen und erfüllt somit das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.

Sollte es zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu einer
Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Satzung kommen,
ist bei der Erstattung allfälliger Wahlvorschläge durch Aktionäre auf § 86 Abs.
7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen.

Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während der
virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären durch Übermittlung der Fragen
bzw. Wortmeldungen ausschließlich per E-Mail an 
fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
[fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] ausgeübt werden kann. Bitte nutzen Sie
hierfür das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
[http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung gestellte Frageformular.
Zusätzliche Details zur Ausübung des Auskunftsrechts finden sich in der
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich
die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen
Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von
Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die
verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der
Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat
die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden
personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die anwesenden
besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch
zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug
auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die
personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte
genügt eine entsprechende E-Mail an  datenschutz@wienerberger.com
[datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur
Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http://
www.wienerberger.com/] zu finden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der 152. ordentlichen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in
115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag
Mittwoch, 31. März 2021 2.922.168 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 112.265.814.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen und um Verständnis ersucht,
dass zum Schutz der Teilnehmer der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste
physisch teilnehmen können.

Wien, im April 2021 Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Aktionärshotline
+43 664 264 26 45

Investor Relations Wienerberger AG
t +43 1 601 92 - 10221 |  investor@wienerberger.com


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wienerberger AG
             Wienerbergerplatz 1
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Telefon:     +43 1 60 192-0
FAX:         +43 1 60 192-10159
Email:        office@wienerberger.com
WWW:      www.wienerberger.com
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