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Wienerberger AG

EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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14.04.2020

     Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
          für die Teilnahme an der 151. ordentlichen Hauptversammlung
      am Dienstag, 5. Mai 2020 um 10.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. April 2020 erfolgte
die Einberufung der 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am
Dienstag, dem 5. Mai 2020 um 10:00 Uhr.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
Die 151. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 5. Mai 2020 wird im
Sinne des COVID-19-GesG in der geltenden Fassung und der darauf basierenden
Verordnung der Bundesministerin für Justiz (BGBl II 140/2020) als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger
AG am 5. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können, um so die
Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Für die Teilnahme in Echtzeit wird die virtuelle 151. ordentliche
Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der
Gesellschaft diese am 5. Mai 2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter
www.wienerberger.com/de/investoren/hauptversammlung.html [www.wienerberger.com/
de/investoren/hauptversammlung.html] verfolgen können. Die Aktionäre haben die
Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit
dem Verlauf der Hauptversammlung mitsamt Präsentation des Vorstands und der
Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung zu folgen.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend
leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung
sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen Internetbrowser zur Ton- und
Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und
Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.). Eine Anmeldung oder ein Login
sind nicht erforderlich.

Besondere Stimmrechtsvertreter
Die Stimmabgabe sowie gegebenenfalls die Ausübung des Auskunftsrechts, eine
Beschlussantragsstellung oder die Erhebung eines Widerspruchs während der
virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am 5. Mai 2020
kann nur durch einen der nachgenannten besonderen und von der Gesellschaft
unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft
trägt. Diese sind:

(i) Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger
Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 664 213 87 40 
michael.knap@iva.or.at;

(ii) Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien, T: +43 1 5033000, 
stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at;

(iii) Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt
Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien T: +43 1 2351001 office@anwalt-
fussenegger.at

(iv) Mag. Tobias Linzer, Öffentlicher Notar
Kontakt: Mariahilfer Straße 103, 1060 Wien; T: +43 1 3889966 
tobias.linzer@notare1060.at

Für diese besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.wienerberger.com/de/investoren/hauptversammlung.html ein
verpflichtend zu verwendendes Vollmachtsformular abrufbar sowie ggf. auch ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme unter den jeweiligen o.g. Kontaktdaten, wobei
diese im Falle von spezifischen Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte.

Bitte beachten Sie, dass weiterhin wie in der ursprünglichen Einladung
angeführt, für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Aktien zur Hauptversammlung
eine Depotbestätigung gem. § 10a Aktiengesetz notwendig ist, die zeitgerecht bis
spätestens 29. April 2020 bei der Gesellschaft eintreffen muss (Details
entnehmen Sie bitte der Einladung, die auf der oben erwähnten Internetseite
abrufbar ist). Die in der Depotbestätigung genannten Inhaberdaten müssen mit den
Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die Vollmacht ungültig.

Senden Sie die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht so
zeitgerecht ab, dass diese bis spätestens 3. Mai 2020, 12:00 Uhr MESZ, Wiener
Zeit unter einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:

per Post an: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242
St. Lorenzen/Wechsel

per Fax an: +43 1 8900 500 53

per E-Mail an:
für Dr. Knap:  knap.wienerberger@hauptversammlung.at
für Mag. Oberhammer:  oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
für Dr. Fussenegger:  fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
für Mag. Linzer:  linzer.wienerberger@hauptversamlung.at

Auskunftsrecht der Aktionäre
Die Aktionäre werden zur geordneten Durchführung der virtuellen 151.
ordentlichen Hauptversammlung ersucht, alle Fragen, die vor Abhaltung der
virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung aufkommen, per E-Mail an die oben
genannte E-Mail Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters, welche auch für die
Übermittlung der Vollmacht verwendet wird, zu senden und zwar so rechtzeitig,
dass diese spätestens am zweiten Werktag vor der virtuellen 151. ordentlichen
Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 30. April 2020, bei den besonderen
Stimmrechtsvertretern einlangen.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär müssen Sie in dem
Vollmachtsformular für Ihren Stimmrechtsvertreter im vorgesehenen Feld jene E-
Mail Adresse angeben, die Sie für den Versand von Fragen verwenden werden.
Weiters bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass nur Sie Zugriff auf diese E-
Mail Adresse haben.

Sie können sich für die Zusendung von Fragen per E-Mail entweder des
Frageformulars auf der Internetseite der Gesellschaft bedienen oder (bei
bestätigter E-Mail Adresse) auch ein einfaches E-Mail senden, welches Sie mit
Ihrem Namen beenden. Sollten während der Durchführung der virtuellen 151.
ordentlichen Hauptversammlung Zweifel an der Identität eines Teilnehmers
aufkommen, behält sich die Wienerberger AG vor, diese auf geeignete Weise zu
prüfen.

Rechte während der Hauptversammlung
Jeder Aktionär kann aber auch während der virtuellen 151. ordentlichen
Hauptversammlung allfällige Fragen, Beschlussanträge oder Widersprüche an den
von ihm bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter mit einem einfachen E-
Mail (mittels der oben erwähnten bestätigten Absender E-Mail Adresse) an die
jeweilige E-Mail-Adresse des besonderen Stimmrechtsvertreters übermitteln (siehe
Auskunftsrecht der Aktionäre) - dies unter Einhaltung folgender Vorgaben: Die
Zusatzfragen und Beschlussanträge haben bis zum Beginn der Generaldebatte - d.h.
nach Verlesung der Tagesordnungspunkte - beim besonderen Stimmrechtsvertreter
einzulangen. In der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung kündigt der
Vorsitzende das Ende der Verlesung der Tagesordnungspunkte und die Möglichkeit
der Zusatzfragenstellung an. Ab Ankündigung haben die Teilnehmer fünfzehn
Minuten Zeit, ihre Zusatzfragen und Beschlussanträge an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (einlangend) zu übermitteln, der sie im Zuge der
Generaldebatte vorträgt. Nachdem sämtliche Zusatzfragen beantwortet wurden und
dies der Vorsitzende verkündet, haben die Teilnehmer weitere fünf Minuten Zeit
(einlangend), um Verständnisfragen zu den Antworten an den besonderen
Stimmrechtsvertreter zu übermitteln. Nach Beendigung der zweiten Fragerunde
erklärt der Vorsitzende das Ende der Generaldebatte. Die Wienerberger AG ist für
den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln im Rahmen der Abhaltung der
virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung nur insoweit verantwortlich, als
diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Hotline
Für technische und organisatorische Unterstützung im Vorfeld sowie während der
Haupt­versammlung wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: +43 664 8283139,
erreichbar ab Donnerstag, den 16. April: von Montag-Freitag 08:00-18:00 Uhr
MESZ.

Wien, am 14. April 2020. Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Anna Maria Grausgruber, Head of Investor Relations Wienerberger AG
t +43 1 601 92 - 10221 |  investor@wienerberger.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wienerberger AG
             Wienerbergerplatz 1
             A-1100 Wien
Telefon:     +43 1 60 192-0
FAX:         +43 1 60 192-10159
Email:        office@wienerberger.com
WWW:      www.wienerberger.com
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Indizes:     ATX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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