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AOK Baden-Württemberg

Höhere Beiträge von Betriebsrenten durch Gesundheitsreform
AOK: Widerspruch gegen Neuregelungen nicht nötig - Musterverfahren anhängig

Stuttgart (ots)

Wie die AOK Baden-Württemberg in Stuttgart
mitteilt, sind Widersprüche gegen die gesetzliche Neuregelung, die
seit Anfang des Jahres höhere Beiträge von Betriebsrenten vorsieht,
nicht nötig. Die AOK stellt nach eigenen Angaben einen großen Unmut
bei den Betroffenen fest, weil Mehrbelastungen oft bis zu 100 Euro im
Monat betragen können. Deshalb werden, so die AOK weiter,
Gewerkschaften, Sozialverbände und Krankenkassen gemeinsam sogenannte
Musterstreitverfahren durchführen. Diese sollen klären, ob die
Beitragsanhebung rechtens und letztendlich mit dem Grundgesetz
vereinbar ist.Durch dieses gemeinsame Vorgehen ist es laut AOK nicht
notwendig, dass Betroffene eigene Widersprüche einreichen. Es
entstehe ihnen dadurch keinerlei Nachteil. Die AOK weist ausdrücklich
darauf hin, dass die neuen, höheren Beiträge bis zur endgültigen
Gerichtsentscheidung gezahlt werden müssten. Wenn die Gerichte jedoch
die Beitragsanhebung rückwirkend für unwirksam erklären, zahle die
AOK in jedem Fall den betreffenden Versicherten zuviel gezahlte
Beiträge wieder zurück. Und hierbei behandle die AOK alle ihre
Versicherten gleich. Die Rückzahlung erfolge unabhängig davon, ob ein
Widerspruch eingelegt war oder nicht. Auch werde die AOK darauf
verzichten, Verjährung geltend zu machen. Durch das
GKV-Modernisierungsgesetz gab es zum Jahresanfang erhebliche
Änderungen bei "Betriebsrenten und Krankenkassenbeiträgen". Die zwei
wichtigsten Neuerungen sind:
1.) Beiträge aus Betriebsrenten werden ab 01.01.2004 mit dem
vollen allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse
berechnet. Bis 31.12.2003 war nur der halbe Beitragssatz anzuwenden.
2.) Krankenversicherungsbeiträge sind auch zu zahlen, wenn der
Versorgungsbezug, also die Betriebsrente, als einmalige
Kapitalleistung vereinbart oder zugesagt wurde (z.B. Leistungen aus
einer Direktversicherung).

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Telefon: 0711 2593-234
mailto:presse@bw.aok.de

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