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Kapitalerträge überfordern vermögende Steuerzahler

Hamburg (ots)

Mehr als 50 Prozent der Steuerzahler wünschen sich
von ihrer Bank eine nachvollziehbare Aufbereitung ihrer
steuerpflichtigen Kapitalerträge. Dies ergab eine aktuelle Umfrage
von Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem Spezialisten für
Umfrage- und Beschwerdemanagement-Software Inworks. Welche Anteile
und ob überhaupt Kapitalerträge und Spekulationsgewinne zu versteuern
sind, wissen heute oft nur Steuerexperten. Während die Vorschriften
zu Erträgen aus Spareinlagen und Wertpapieren noch überschaubar sind,
ist die Berechnung und der Ausweis steuerpflichtiger Spekula-
tionsgewinne nur noch Kennern der Materie möglich. Nun kommt
Finanzminister Eichel dem Steuerzahler zu Hilfe und nimmt
Kreditinstitute per Gesetz ab 2005 in die Pflicht, so genannte
Jahresbescheinigungen über Gewinne aus Kapitalvermögen und
Börsenspekulationen auszustellen. Die Folge: Mehr als zwei Millionen
Euro muss eine Bank nach Einschätzung von Mummert Consulting
investieren, um allein Spekulationsgewinne für diese so genannte
Jahresbescheinigung ermitteln zu können. Ein Aufwand, der durch den
Einsatz von Spezialsoftware deutlich reduziert werden kann.
Knapp die Hälfte der Befragten berechnen heute ihre
steuerpflichtigen Kapitalerträge nicht mehr selbst, sondern lassen
sich von Kreditinstituten und Steuerberatern unterstützen. Die
genauen Erträge und steuerpflichtigen Anteile bleiben für sie dabei
oft undurchsichtig. 85 Prozent der Steuerzahler wünschen sich daher
von ihrer Bank eine verständliche und vor allem nachvollziehbare
Aufstellung erzielter Kapitalerträge. Mehr als die Hälfte dieser
Befragten erklärte dabei sogar seine Bereitschaft, für eine
entsprechende Dienstleistung zu bezahlen. Ab 2005 sind
Kreditinstitute nunmehr gesetzlich dazu verpflichtet, eine
Bescheinigung über erzielte Kapitalerträge und Spekulationsgewinne
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Umsetzung der Vorschriften des so genannten
Steueränderungsgesetzes, das 2003 von Bundestag und Bundesrat
verabschiedet wurde, bedeutet für die Kreditinstitute vor allem hohe
Kosten. Allein für die Ermittlung von Spekulationsgewinnen muss eine
Bank im Schnitt mehr als zwei Millionen Euro investieren, schätzen
Experten von Mummert Consulting. Eine Ermittlung und ein
automatisierter Ausweis der Gewinne durch eine Standardlösung können
dabei helfen, die Kosten für das einzelne Kreditinstitut spürbar zu
reduzieren.
Nach erfolgreichem Einsatz in der Schweiz bietet die Mummert
Consulting AG mit Tributum First Tax nunmehr auch in Deutschland eine
Standardlösung für die Ermittlung steuerrelevanten Einkünfte aus
Kapitalvermögen an, für die Ermittlung von so genannten
Spekulationsgewinnen hat Mummert Consulting die Lösung Tributum
Capital Gain entwickelt. Durch den Einsatz von Tributum ist eine
ausführliche Einarbeitung in alle Sonderfälle des deutschen
Steuerrechts nicht mehr erforderlich, manuelle Tätigkeiten bei der
Erstellung der Jahresbescheinigung werden auf ein Minimum reduziert.
Durch Einsatz der Lösung Tributum gewinnt das Kreditinstitut
Planungssicherheit in Bezug auf die jährlichen Pflege- und
Weiterentwicklungsaufwände in der Steuerdeklaration.
Diese Pressemitteilung basiert auf einer aktuellen Internetumfrage
von Mummert Consulting und dem Spezialisten für Umfrage- und
Beschwerdemanagement-Software Inworks. 251 Steuerpflichtige wurden im
Mai und Juni zu ihren Erfahrungen mit der Kapitalertragssteuer
befragt.
ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=50272

Kontakt:

Pressesprecher
Jörg Forthmann
Telefon: 040 / 227 03-7787
Fax: 040 / 227 03-7961
Email: Joerg.Forthmann@mummert.de
Internet: www.mummert-consulting.de

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