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8.736,66 Euro für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt. Diäten sind viel stärker gestiegen als in vergleichbaren Berufsgruppen - und höher als in Sachsen und Thüringen

Halle (ots)

Die Entschädigung für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. 2015 lagen die Diäten noch bei 5.975,74 Euro im Monat, aktuell sind es 8.736,66 Euro. Das ist ein Anstieg um 2.760,92 Euro und entspricht einem Plus von 46 Prozent. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe) mit Verweis auf einen Brief des Landesrechnungshofes an Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU).

Damit haben die Abgeordneten eine deutlichere Gehaltssteigerung erhalten als vergleichbare Berufsgruppen im öffentlichen Dienst - und die Grundentschädigung liegt auch mehr als 1.000 Euro höher als in anderen ostdeutschen Landtagen.

Seit 2016 werden die Diäten nach einem Indexmodell erhöht, dafür ist der Nominallohnindex entscheidend. Der Landesrechnungshof weist den Landtag in einem aktuellen Schreiben an Parlamentspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) nun darauf hin, "dass die Steigerungsraten nach den Veränderungen des Nominallohnindex Sachsen-Anhalt seit 2016 grundsätzlich höher sind als die Veränderungen des Nominallohnindex der Bundesrepublik Deutschland". Auch liege der Anstieg über den Steigerungen bei Landesbeamten und Angestellten des Landes. So liege die Abgeordnetendiät derzeit gut 894 Euro über der Endstufe eines Richtergehaltes der Besoldungsgruppe R1. Diese Stufe war ursprünglich die Orientierungsmarke bei der Festlegung der Diätenhöhe. "Wenn die Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung ab 2016 anhand anderer geeigneter Indizes erfolgt wäre, so würde die derzeitige Abgeordnetendiät um bis zu 1.191,72 Euro geringer ausfallen", heißt es in dem Schreiben des Rechnungshofes.Die insgesamt 97 sachsen-anhaltischen Landtagsabgeordneten erhalten auch deutlich mehr Geld als ihre Kollegen in den Nachbarländern. In Sachsen beträgt die Grundentschädigung 7.315,70 Euro und in Thüringen 7.384 Euro.

"Die Feststellung des Landesrechnungshofes, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wäre eine andere, hätte der Gesetzgeber für deren jährliche Anpassungen einen anderen Bezugsindex gewählt, ist unbestreitbar richtig", räumte ein Parlamentssprecher gegenüber der Zeitung ein. Es bleibe abzuwarten, ob der Landtag das Abgeordnetengesetz überarbeitet. "Das Schreiben des Landesrechnungshofes wird derzeit geprüft. Eine Antwort des Landtagspräsidenten befindet sich in Vorbereitung", sagte Vizepräsidentin Anne-Marie Keding (CDU) dem Blatt.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Kai Gauselmann
Telefon: 0345 565 4300
marc.rath@mz.de

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