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Mitteldeutsche Zeitung: zu Online-Überwachung

Halle (ots)

Dass die Verfassungsrichter  kein generelles Nein
zur Online-Razzia wagten, wie einige Kläger hofften, dokumentiert, 
dass der Erste Senat nicht in einem Elfenbeinturm residiert. Die 
Festplatte kann für Fahnder nicht total tabu sein. Denn wenn 
Terroristen und Mörder den PC zum Werkzeug machen, muss auch der 
Staat technisch nachrüsten dürfen. Der Austausch von Bits und Bytes 
in virtuellen Welten wird ja auch kontrolliert, wenn zum Beispiel 
Händler von Kinderpornographie ins Visier geraten. Der heimliche 
Zugriff auf die privaten Festplatten hat freilich eine neue Qualität,
denn staatliche Hacker müssen den elektronischen Virus einschleusen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300

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  • 26.02.2008 – 20:01

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