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Lausitzer Rundschau: Kirchen klagen gegen Berliner Ladenschlussgesetz Kampf um den Sonntag

Cottbus (ots)

Macht hoch die Tür, die Tor' macht weit. Das
Adventslied ist in Berlin umgewidmet worden. Es gilt dort den 
Eingängen der Kaufhäuser. Kein anderes Bundesland hat beim 
Ladenschluss eine so weitgehende Ausnahmeregelung für Sonntage 
erlassen wie die Hauptstadt. Zehnmal im Jahr, darunter alle vier 
Adventssonntage, sind für den Verkauf freigegeben. Der Beginn des 
christlichen Jahreskreises ist an der Spree der Startschuss für den 
Konsumzyklus. Süßer die Kassen nie klingeln. Das Grundgesetz bestimmt
in Artikel 140 ausdrücklich, dass die Weimarer Reichsverfassung, 
Artikel 139, weiter gilt: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten 
Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen 
Erbauung gesetzlich geschützt." Der Verfassungsklage der großen 
Berliner Kirchen muss man schon deshalb Erfolg wünschen, weil der 
Widerspruch der Senatsregelung zu dieser Vorgabe so eklatant ist, 
dass er das Rechtsempfinden stört. Aber auch, weil sie der 
ausufernden Unterordnung der Gesellschaft unter Marktinteressen 
hoffentlich an dieser Stelle einen kleinen Riegel vorschiebt. 
Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, dass der Sonntag in unserem 
Kulturkreis ein Tag der Muße, der Familie und des christlichen 
Glaubens ist. Ausnahmen mag es für Touristenorte, für die Bäder oder 
an Messe-, Volksfest- und WM-Tagen geben. Was jedoch in Berlin 
entschieden worden ist, ist nicht nur unchristlich. Das darf man im 
Zweifel sein. Es ist kulturlos.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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